Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Landesamts für Umwelt für umfassende Betoninstandsetzungsarbeiten am Schöpfwerk Eisenhüttenstadt. Das Schöpfwerk entwässert die Neuzeller Niederung und muss während der rund dreimonatigen Bauzeit (August bis Oktober 2026) weiter in Betrieb bleiben. Die Instandsetzung erfolgt an der Ostseite des Bauwerks, angrenzend an eine tiefer gelegene Wasserfläche; die automatische Rechenreinigungsanlage ist besonders zu beachten.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung
Instandsetzung des Betonsockels des Schöpfwerks Eisenhüttenstadt nach Leistungsbereich 413-06: Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken im Wasserbau. Umfasst die fachgerechte Betonsanierung an einem Bauwerk im Wasserbau.
Bauphase und Baustellenbedingungen
Bauzeit vom 01.08.2026 bis 30.10.2026 (ca. 3 Monate). Die Arbeiten finden auf der Ostseite (Wiese) statt, direkt angrenzend an eine tiefer gelegene Wasserfläche. Damit sind besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtung, Wasserhaltung und Arbeitsschutz zu beachten.
Aufrechterhaltung des Betriebs
Das Schöpfwerk muss während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt weiterbetrieben werden, da es für die Entwässerung der Neuzeller Niederung sorgt. Die automatische Rechenreinigungsanlage ist besonders zu schützen und in ihrer Funktion zu erhalten. Sie kann teilweise manuell durch den Auftraggeber bedient werden – entsprechende Schnittstellen und Absprachen mit dem AG sind einzuplanen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung – Präqualifikation
Für den Leistungsbereich 413-06 (Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken im Wasserbau) ist die Präqualifikation nach PQ-VOB zwingend erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch Eintrag in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
Alternativnachweis bei fehlender Präqualifikation
Nicht präqualifizierte Unternehmen können eine Eigenerklärung zur Eignung mit dem Formblatt FB124 (VHB-Bund, Stand 2017, Ausgabe 2019) abgeben.
Anforderungen an Nachunternehmer
Für eingesetzte Nachunternehmer gelten dieselben Eignungsanforderungen wie für den Hauptbieter: entweder PQ-VOB-Eintrag oder Eigenerklärung zur Eignung (FB124).
Allgemeine Hinweise
Im Bekanntmachungsdokument sind keine weiteren wirtschaftlichen oder technischen Eignungskriterien (z. B. Umsatz, Referenzen) ausdrücklich genannt. Weitere Details werden mit der Angebotsaufforderung versandt.