Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird gebraucht?
Gerüstbauarbeiten für den 2. Bauabschnitt des Neubaus einer Grundschule und Kindertagesstätte in Estenfeld.
Umfang:
Verfahren: Offenes Verfahren (VOB/A), ein Gesamtlos, keine Nebenangebote, Zuschlag nach Preis. Angebote werden elektronisch über das Portal DTVP eingereicht. Angebotsfrist: 07.07.2026, 10:00 Uhr. Bindefrist bis 29.08.2026.
Hinweise:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
- Beschleunigungsregelung (Bauzeit/Bauende)
Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage) durch den Bieter sowie Abgabe eines Bauzeitenplans als Balkenplan mit Angaben zu Tätigkeiten, Anfangs- und Endterminen, Dauer, Zwischen- und Endterminen und Zeitachse in Wochen. Das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGerüstbau – Hauptleistung
Zusätzliche Bauteile und Zugänge
Ingenieurleistungen und Planung
Stundenlohnarbeiten und Nebenanforderungen
Baustellenspezifische Besonderheiten
Datenaustausch und Abfallentsorgung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Voraussetzungen
Eignungsnachweise – allgemein
Auf Verlangen vorzulegende Nachweise
Sicherheiten und vertragliche Anforderungen
Hinweise aus dem Verzeichnis vorzulegender Unterlagen
Hinweis: Im Verzeichnis vorzulegender Unterlagen (Formblatt 216) sind auch für andere Gewerke (z. B. Straßenbau) typische Nachweise gelistet (MVAS-Verkehrssicherung, Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen, Schutzplanken-Montagefachmann, BASt-Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Formblatt 2292.StB). Diese sind für die hier ausgeschriebenen Gerüstbauarbeiten nicht einschlägig und müssen in der Regel nicht vorgelegt werden – maßgeblich ist der konkrete Leistungsgegenstand. Bei Unsicherheit vor Abgabe mit der Vergabestelle klären.