Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie IKK Südwest bietet ein sog. Open-House-Verfahren zum Abschluss von Verträgen über die digitale Darmkrebsvorsorge gemäß § 140a SGB V an.
Wichtig zu wissen: Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine klassische öffentliche Ausschreibung mit Auswahlentscheidung. Jeder geeignete und interessierte Leistungserbringer kann jederzeit während der Vertragslaufzeit Vertragspartner werden. Die Konditionen (inkl. Preise) sind für alle gleich und nicht verhandelbar.
Vertragslaufzeit: 01.08.2024 bis 31.07.2028 (optionale Verlängerung um 24 Monate bis 31.07.2030).
Einreichungsfrist dieser Runde: 31.01.2028, 12:00 Uhr – danach sind fortlaufend weitere Vertragsabschlüsse möglich.
Angebotsabgabe: zweifach per Post an die IKK Südwest sowie elektronisch über die Vergabeplattform.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Leistung
Digitale Darmkrebsvorsorge (Digitale Darmkrebsfrüherkennung) im Rahmen der besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V.
Die genauen Inhalte der Versorgungsleistung (z. B. konkrete Vorsorge-Angebote, Zielgruppen, Ablauf der digitalen Untersuchung) sind in den Vertragsanlagen 1–7 geregelt, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen vorliegen.
Verfahrensrahmen
Open-House-Verfahren: Jeder geeignete und interessierte Leistungserbringer kann jederzeit während der Vertragslaufzeit einen Vertrag abschließen. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Die Vertragskonditionen sind für alle Vertragspartner einheitlich und nicht verhandelbar.
Vertragslaufzeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGrundsatz
Jeder geeignete und interessierte Leistungserbringer kann Vertragspartner werden. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Die Eignung ist durch die nachfolgenden Nachweise und Eigenerklärungen zu belegen.
Zuverlässigkeit & rechtliche Lage
Strafrechtliche Anforderungen
Keine Verurteilung wegen Straftaten nach Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, SGB III, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder StGB, die zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe, mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 € geführt hat.