Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Jobcenter Landkreis München schreibt den Betrieb eines Bewerbercenters (BWC) als Arbeitsmarktdienstleistung aus. Aufgabe ist es, SGB-II-Leistungsbeziehende bei der beruflichen Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen und ihnen bei der Antragstellung von SGB-II-Grundsicherungsleistungen (z. B. ALG II, Landkreispass, Kindergeld, Elterngeld) zu helfen.
Das Angebot umfasst u. a.: Erst- und Einzelberatung, offene PC-Nutzung zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Workshops sowie einen Antragsservice. Bewerbungsunterlagen werden nach festen Standards (u. a. DIN 5008) erstellt und durch den Einsatz von KI weiter optimiert. Der Auftragnehmer stellt Personal, Räume (mind. 4 PC-Arbeitsplätze für Teilnehmende), Technik (Drucker, Kamera für Bewerbungsfotos) und ein Qualitätsmanagement.
Die Leistung wird im offenen Verfahren vergeben, Zuschlag nach Qualität (60 %) und Preis (40 %). Vertragslaufzeit 24 Monate ab 01.10.2026, mit Option auf Verlängerung um bis zu weitere 48 Monate. Angebotsfrist: 13.07.2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis40%
Wertungssumme des Angebotes (nachgerechnete Angebotssumme unter Berücksichtigung günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie Nachlass ohne Bedingungen). Bewertung über lineare Interpolation zwischen niedrigstem Preis (10 Punkte) und 2-fachem niedrigsten Preis (0 Punkte).
- Qualität60%
Gesamtkomplex der qualitativen Zuschlagskriterien, bestehend aus den Wertungsbereichen Zusammenarbeit, Teilnehmerorientierung und Qualitätsstandards. Die Bewertung der einzelnen Wertungskriterien erfolgt mit 0-3 Punkten multipliziert mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor. Bei 0 Punkten in Kriterien I.1, II.1, II.2 oder III.1 erfolgt Ausschluss des Angebotes.
Preis: Lineare Interpolation von 0-10 Punkten. Niedrigster Preis = 10 Punkte, fiktives Angebot mit 2-fachem niedrigsten Preis = 0 Punkte, dazwischen lineare Interpolation mit bis zu 3 Nachkommastellen. Leistung: Bewertung mit 0, 1, 2 oder 3 Punkten pro Wertungskriterium, multipliziert mit Gewichtungsfaktor. Gesamtpunktzahl = Leistungspunkte × 60% + Preispunkte × 40%. Bei Punktgleichheit erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRäumliche und organisatorische Rahmenbedingungen
Durchführungsort: Die Leistung wird direkt im Jobcenter des Landkreises München erbracht. Der Auftraggeber stellt die Räume kostenlos zur Verfügung: ein Hauptraum mit mindestens 30 m² sowie zwei Nebenräume für Einzelberatungen.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:30–12:30 Uhr sowie Montag bis Donnerstag 14:00–17:00 Uhr.
Personaleinsatz: Insgesamt 126 Stunden pro Woche ab Maßnahmebeginn. Es muss eine Vertretungsregelung für Urlaubs- und Krankheitsfälle geben.
Erreichbarkeit: Der verantwortliche Ansprechpartner muss ab 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn postalisch und telefonisch erreichbar sein.
Erreichbare Zielgruppe: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Jobcenters Landkreis München, die keine auskömmliche Erwerbsarbeit haben – auch Personen mit Mini-/Midijob oder in Teilzeit.
Richtwerte für die durchschnittliche monatliche Auslastung:
Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Erstberatung: Information über Teilnahmebedingungen, Unterstützungsmöglichkeiten, die JobZentrale und Fachliteratur. Einweisung in die „Jobimpuls-Methode". Einladung mit Lebenslauf-Vorlage.
Einzelberatung: Individuelle Beratung zu Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, persönliche Bewerbungsunterstützung, bedarfsgerechte Hilfe – keine starren Module, sondern flexible Betreuung nach Bedarf.
Offene PC-Nutzung: Niederschwelliger Zugang ohne Termin. Teilnehmende können Bewerbungsunterlagen am PC selbst erstellen und dabei begleitet werden. Ausdrucke und Speichermöglichkeiten sind jederzeit verfügbar.
Workshops (Präsenz): Mindestens 48 Kalenderwochen pro Jahr, je Workshop mindestens 3 Stunden. Themen werden in Abstimmung mit den Teilnehmenden und dem Auftraggeber festgelegt. Online-Workshops nur nach vorheriger Absprache.
Antragsservice für SGB-II-Grundsicherungsleistungen
Neutrale „Hilfe zur Selbsthilfe" beim Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf z. B.:
Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer: Kopien und Weiterleitung der Unterlagen, Unterstützung bei digitaler Antragstellung, Kontaktaufnahme zu Behörden (z. B. Krankenkasse für die Sozialversicherungsnummer) sowie Zusammenarbeit mit der Leistungssachbearbeitung. Wenn Teilnehmende nicht selbst schreiben können, werden Willenserklärungen (z. B. Widersprüche) niedergeschrieben. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Rechtsberatung.
Bewerbungsunterlagen und KI-Einsatz
Erstellung und Aktualisierung von Bewerbungsunterlagen (allgemein und stellenspezifisch) nach festen Standards:
Einsatz von KI wird erwartet, um die Qualität der Unterlagen zu verbessern, zum Beispiel durch:
Teilnehmende können den KI-Einsatz jederzeit ablehnen.
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und Reporting
Mit dem Fallmanagement: Vor jeder Beratung Zielabstimmung; innerhalb von 3 Werktagen nach jedem Termin eine Statusmeldung; fertige Bewerbungsunterlagen innerhalb von 3 Werktagen über die Bayernbox.
Mit dem Arbeitgeberservice (AGS): Regelmäßiger Austausch, proaktive Übermittlung von Lebensläufen arbeitsmarktnaher Teilnehmender, Teilnahme an Jobmessen, Aushang von Stellenangeboten.
Mit dem Team Eingliederungsleistungen (EGL): Monatliche und wöchentliche Reports, u. a. Antritt/Nichtantritt/Abbruch, Betreuungsliste (Excel), Bearbeitungszahlen, Fahrtkostenliste, Nutzungsliste, Evaluation.
Mit der Leistungssachbearbeitung: Im Bedarfsfall Zusammenarbeit bei Antragstellungen.
Gesamtbericht: 4 Wochen nach Maßnahmenende ein Bericht über Durchführung, Ergebnisse sowie quantitative und zeitliche Inanspruchnahme.
Öffentlichkeitsarbeit und Ausstattung
Materialien:
Technische Ausstattung durch den Auftragnehmer:
Fahrtkosten: Fahrtkosten der Teilnehmenden werden vom Auftragnehmer verauslagt und monatlich vom Auftraggeber erstattet.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPflicht-Nachweise (träger- und personenbezogen)
AZAV-Trägerzulassung: Pflicht für alle Anbieter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen (seit April 2012). Nachweis muss bei Angebotsabgabe vorliegen.
Persönliche Eignung des eingesetzten Personals: Eignung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) – keine wiederholten oder schweren Verstöße. Wird mit Angebotsabgabe zugesichert.
Persönliche Eignung des Bieters: Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, keine Insolvenz, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Fachlich-methodische Anforderungen an das Personal
Ausbildung: Abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit/Sozialpädagogik, Geistes-/Sozialwissenschaften, BWL, Psychologie, Verwaltungswissenschaften oder geprüfte/r Personalfachkaufmann/-wirt. Andere Abschlüsse nur nach Rücksprache im Einzelfall.
Berufserfahrung: Mindestens 1 Jahr Erfahrung mit arbeitslosen Menschen (Berufsausbildungszeiten zählen nicht).
Arbeitsmarkt-Kenntnisse: Aktuelle Kenntnisse des regionalen und überregionalen Arbeitsmarkts, verschiedener Berufsbilder und Branchen.
Bewerbungs-Kenntnisse: Vertiefte Kenntnisse der Personalbeschaffung und -auswahl (verschiedene Bewerbungsformen, XING, LinkedIn, Vorstellungsgespräche, Messen).
EDV: Aktuelle Office-Kenntnisse, Affinität und Offenheit für Neuerungen wie KI-Einsatz.
Weitere: Präsentationstechniken, sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Grundkenntnisse im Sozialrecht (SGB II und SGB III), Kenntnisse in Spiegelreflexkamera, Bewerbungsfotos und Bildbearbeitung, verhandlungssichere Deutschkenntnisse (Muttersprache oder C2-Niveau).
Persönlich-soziale Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Gewerberechtliche Voraussetzungen: Eintragung in Berufs- oder Handelsregister bzw. Handwerksrolle oder IHK; alternativ Gewerbeanmeldung.
Umsatznachweise: Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters zu Jahresumsätzen und ggf. Bilanzen; testierte Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen.
Versicherungen: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen werden auf Verlangen konkretisiert).
Nachweisführung und Personaleinsatz
Förderliche Qualifikationen
Vergleichbare Liefer- und/oder Dienstleistungen (vermutlich im Bereich Bewerbercenter / Bewerbungstraining / Aktivierung und Vermittlung Arbeitsloser gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert, Erbringungszeitpunkt, Auftraggeber, Ansprechpartner; Nachweise zu Referenzen werden erst auf Verlangen der Vergabestelle angefordert