Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurz erklärt: Die SVLFG (Landwirtschaftliche Krankenkasse) bietet Leistungserbringern die Möglichkeit, jederzeit einen Vertrag über stationsersetzende Maßnahmen abzuschließen – also ambulante Behandlungen als Alternative zu einem Krankenhausaufenthalt.
Was ist ein Open-House-Verfahren?
Es findet kein Wettbewerb statt. Jedes geeignete und interessierte Unternehmen kann die festgelegten Vertragsbedingungen akzeptieren und beitreten. Die Konditionen (inkl. Vergütung) sind für alle Vertragspartner gleich und nicht verhandelbar.
Wer kann teilnehmen?
Geeignete Managementgesellschaften gemäß § 140a SGB V. Geeignet auch für kleinere Unternehmen (KMU).
Was ist zu tun?
Vertragslaufzeit: Frühestens ab 01.08.2026, grundsätzlich bis 31.07.2028, mit Verlängerungsoptionen bis 31.07.2030.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Stationsersetzende Leistungen gemäß § 140a SGB V – das sind ambulante bzw. behandlungsorientierte Maßnahmen, die eine stationäre Krankenhausbehandlung ersetzen oder verkürzen sollen.
Die genauen medizinischen Leistungsinhalte sind in den Vertragsunterlagen beschrieben, die nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt werden.
Vertragspartner und Rahmen
Auftraggeber: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – handelnd als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK).
Vertragspartner (Bieterseite): Ausschließlich geeignete Managementgesellschaften gemäß § 140a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V.
Leistungsort: Kassel (Region DE731).
Verfahrenscharakter (Open House)
Vertragslaufzeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung als Vertragspartner
Vertragspartner können nur geeignete Managementgesellschaften gemäß § 140a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V werden. Voraussetzung ist außerdem, dass alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.