Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Münster schreibt die Lieferung von losen (nicht fest installierten) Sportgeräten für das Jahr 2026 öffentlich aus. Bieter müssen ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis mit Einzel- und Gesamtpreisen abgeben sowie verschiedene Eigenerklärungen (z.B. zu Ausschlussgründen, Sanktionspaket 5 EU, Haftpflichtversicherung).
Was geliefert werden soll: Insgesamt 84 verschiedene Sportgeräte für Schulen und Vereine – z.B. Turnbänke, Sprungkästen, Basket-/Volley-/Hand-/Fuß-/Tischtennis-/Badmintonbälle, Turnmatten, Barren, Ringe, Taue, Tischtennisplatten, Netze, Basketballkörbe, Erste-Hilfe-Koffer und weiteres Zubehör. Für bestimmte Bälle (Positionen 51, 52, 53, 55) ist eine Fairetrade-Zertifizierung nachzuweisen.
Rahmenbedingungen: Die Lieferung muss innerhalb von 14 Wochen nach Auftragserteilung an den Standort 48151 Münster erfolgen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der niedrigste Preis; Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW.
Wichtigster Termin: Angebotsfrist endet am 09.07.2026 um 07:30 Uhr (MESZ). Anfragen für zusätzliche Informationen sind bis spätestens 06.07.2026 einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Preis100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung/Reihenfolge ergeben sich aus dem niedrigsten Preis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand und Lieferumfang
Lieferung von 84 verschiedenen Positionen loser Sportgeräte für das Jahr 2026. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis „Sportgeräte 2026" (Excel-Datei), das vom Bieter mit Einzel- und Gesamtpreisen auszufüllen ist.
Hauptkategorien (Auszug):
Fairetrade-Anforderung: Für die Positionen 51, 52, 53 und 55 (Bälle) ist eine Fairetrade-Zertifizierung nachzuweisen.
Lieferort und Lieferzeit
Hinweise zum Produktstandard
Falls der Bieter in seinem Angebot keine eigenen Produkt- oder Verfahrensangaben macht, gilt das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt/Verfahren – sofern die Teilleistungsbeschreibungen den Zusatz „oder gleichwertig" enthalten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen (Eigenerklärung; auf Verlangen aktuelle Dritterklärung des Versicherers inkl. Deckungssumme).
Kein Insolvenzverfahren / keine Liquidation
Eigenerklärung, dass weder ein Insolvenzverfahren beantragt/eröffnet wurde, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, Liquidation vorliegt oder die Geschäftstätigkeit eingestellt wurde.
Erfüllung der Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten
Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen erfüllt sind. Auf Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts sowie der tariflichen Sozialkasse.
Keine Ausschlussgründe (Formular 521)
Der Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123–125 GWB vorliegen – insbesondere:
Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)
Eigenerklärung, dass kein Verstoß gegen das EU-Sanktionspaket 5 vorliegt.
Eignungsleihe und Unteraufträge (optional)
Die Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe nach § 34 UVgO) ist möglich – Formulare 534a/534b. Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist möglich – Formulare 533a/533b, inkl. Bestätigung der Unterauftragnehmer, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
Bietergemeinschaften (falls zutreffend)
Bei Bietergemeinschaften: Benennung eines federführenden Mitglieds mit Kontaktdaten, Angabe der Leistungsteile je Mitglied sowie Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (Formular 531). Alle Mitglieder müssen die Eignungskriterien gemeinsam erfüllen.