Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Markt Biberbach sucht einen Stromlieferanten für seine 61 kommunalen Abnahmestellen (Rathaus, Schulen, Kindergärten, Feuerwehr, Kläranlagen, Wasserwerk, Straßenbeleuchtung etc.). Die jährliche Liefermenge beträgt rund 590.297 kWh, geliefert wird über drei Jahre vom 01.01.2027 bis 31.12.2029. Gefordert ist Ökostrom ohne Neuanlagenquote: 100 % des Stroms müssen aus erneuerbaren Energien stammen. Der Vertrag ist ein All-inklusive-Liefervertrag inklusive Netznutzung zum Festpreis.
Das Vergabeverfahren ist ein nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb. Interessierte Unternehmen müssen zunächst einen Teilnahmeantrag über das Portal enPORTAL connect einreichen. Nach Prüfung werden geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Energiepreis100%
Niedrigster Energiepreis als wirtschaftlichstes Angebot
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand und Energietyp
Belieferung der 61 kommunalen Abnahmestellen des Markts Biberbach mit elektrischer Energie.
Abnahmestellen und Mengen
Insgesamt 61 Abnahmestellen im Gemeindegebiet Biberbach (PLZ 86485), u. a.:
Die größten Einzelverbraucher sind die Kläranlage (RLM, Mittelspannung, ca. 163.895 kWh/Jahr) und das Wasserwerk (ca. 102.298 kWh/Jahr).
Bereitstellung von Lastgangdaten durch den Lieferanten: monatlich.
Vertragslaufzeit und Eigenerzeugungsanlagen
Eigenerzeugungsanlagen des Auftraggebers (für die Lieferplanung relevant):
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestumsatz der Bewerbergemeinschaft: 239.355 € pro Jahr (entspricht dem Zweifachen des jährlichen Auftragswertes). Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis über eine Referenz für Stromlieferung mit folgenden Anforderungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, Kontaktdaten der Ansprechpartner anzufragen.
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
Zwingende Ausschlussgründe:
Fakultative Ausschlussgründe (Beispiele):
Rechtliche Verpflichtungen und Sanktionen
1 Referenz über Stromlieferung an unterschiedliche Referenzgeber
Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Referenzgeber beziehen; Angabe der Abnahmestellen und des Erbringungszeitraums (Beginn/Ende) erforderlich; bei Bewerbergemeinschaft: Angabe, durch welches Mitglied die Referenz erfüllt wird. Auftraggeber kann Kontaktdaten der Ansprechpartner anfragen.