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Ausschreibungen Stromlieferung

Windstrom für Nahwärmeerzeugung Duchroth

Gemeinde Duchroth | Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauDuchroth, Rheinland-PfalzVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die Ortsgemeinde Duchroth (Rheinland-Pfalz) sucht einen Auftragnehmer, der auf gemeindeeigenen Waldflächen bis zu fünf Windenergieanlagen (WEA) plant, errichtet und langfristig betreibt. Der erzeugte Strom soll vorrangig über eine Direktleitung die geplante kommunale Wärmeerzeugungsanlage (Großwärmepumpe) im künftigen Nahwärmenetz versorgen. Verbindlich sind drei WEA, zwei weitere sind optional. Im Gegenzug erhält der Bieter eine 20-jährige Pacht der Flächen und schließt einen langfristigen Stromliefervertrag (PPA) mit der Gemeinde.

Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Angebote sind bis zum 13.07.2026, 11:00 Uhr elektronisch über die Plattform „Deutsche eVergabe" einzureichen.

Ausschreibung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Aktive Ausschreibung
HEUTE
Termin / FristJUL2021 JAN2022 JUL JAN2023 JUL JAN2024 JUL JAN2025 JUL JAN2026 JUL JAN2027 JUL JAN2028 JUL JAN2029 JUL JAN2030 JUL JAN2031 JUL JAN2032 JUL JAN2033 JUL JAN2034 JUL JAN2035 JUL JAN2036 JUL JAN2037 JUL JAN2038 JUL JAN2039 JUL JAN2040 JUL JAN2041 JUL JAN2042 JUL JAN2043 JUL JAN2044 JUL JAN2045 JUL JAN2046 JUL JAN2047 JUL JAN2048 JUL JAN2049 JUL JAN2050 JUL JAN2051 JUL
Referenz-Stichtag1. Juli 2021
Mindestlohn 1. Stufe1. Jan. 2026
Veröffentlichung9. Juni 2026
Bieterfragen-Frist9. Juni – 27. Juni 2026
Teilnahmefrist9. Juni – 13. Juli 2026
Angebotsfrist13. Juli 2026
Einladungsfrist31. Juli 2026
Verhandlungsverfahren17. Aug. – 20. Aug. 2026
Zuschlagca. 1. Okt. – 31. Okt. 2026
Vertragsabschlussca. 1. Okt. – 31. Dez. 2026
Rahmenvertrag Laufzeitca. 1. Okt. 2026 – 31. Okt. 2046
Optionsausübung WEA 4+5ca. 1. Okt. 2026 – 31. Okt. 2031
BImSchG-Antragca. 1. Okt. 2026 – 30. Apr. 2027
Mindestlohn 2. Stufe1. Jan. 2027
Errichtungsbeginn WEA 1ca. 1. Apr. 2027 – 31. Okt. 2028
Pachtzeit WEA 1–3ca. 1. Okt. 2028 – 31. Okt. 2048
Pachtzeit WEA 3 (Befristung)ca. 1. Okt. 2028 – 31. Dez. 2055bis 2055
Verlängerung 1ca. 31. Okt. 2046 – 31. Okt. 2051
Verlängerung 2ca. 31. Okt. 2051 – 31. Okt. 2056bis 2056
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Preis & Qualität5 Kriterien
Preis 70%Qualität 30%
  • Wirtschaftliche Konditionen70%

    Bewertung der angebotenen wirtschaftlichen Konditionen (Pacht, Stromlieferentgelt, Umsatzbeteiligung, Einmalzahlung) mittels gewichteter Wertungspreise und linearer Punktevergabe relativ zum Bestwert. Maximal 70 Punkte.

  • Qualität Realisierungskonzept30%

    Bewertung des Realisierungskonzepts für Planung, Bau und Betrieb der WEA anhand einer 0-5 Punkte-Skala multipliziert mit Faktor 6 (max. 30 Punkte). Aspekte: technisches Konzept, waldschonende Bauweise, Ausgleichsmaßnahmen in RLP, Kommunikationskonzept, Zeitplan/Meilensteinplanung, Projektbezug, Nachvollziehbarkeit, Detailtiefe.

KI-Hinweis: Alle Zuschlagskriterien (Wirtschaftliche Konditionen 70 Punkte inkl. 4 Unterkriterien, Qualität Realisierungskonzept 30 Punkte) mit konkreter Punktegewichtung und Bewertungslogik sind vollständig dokumentiert.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Verbindlicher Leistungsumfang – WEA 1 bis 3

Der Auftragnehmer plant, errichtet und betreibt drei Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Waldflächen südlich von Duchroth.

Planung und Genehmigung

Standortwahl innerhalb der Flächenkulisse (Waldgebiet), Beachtung der Mindestabstände (z.B. 900 m zu Siedlungen), Natur-, Landschafts- und Leitungstrassen.Erstellung eines standortbezogenen Windertragsgutachtens durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Sachverständigenbüro nach FGW-TR6 (oder vergleichbar), vor Antragstellung im BImSchG-Verfahren. Inhalt: vergleichende Bewertung mehrerer marktgängiger Turbinenkonfigurationen unterschiedlicher Hersteller mit P50- und P75-Werten.Übernahme des vorliegenden avifaunistischen Gutachtens der Gemeinde als verbindliche Planungsgrundlage, einschließlich Aktualisierungen und Umsetzung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen (Kostentragung Bieter, ggf. Erstattung an Gemeinde).Eigenständige Erstellung/Kostenübernahme weiterer Kartierungen: Höhlenbaumkartierung (unbelaubte Zeit, vor Rodung), Wildkatzenkartierung (nach Standortfestlegung), landschaftspflegerischer Begleitplan, ggf. Gutachten zu § 30 BNatSchG, ggf. Fledermaus-Gondelmonitoring im ersten Betriebsjahr.Mitwirkung am BImSchG-Genehmigungsverfahren sowie Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zu Kompensationsmaßnahmen.Sicherstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 S. 5 BauGB; BImSchG-Verfahren für WEA 1–3 muss vor Inkrafttreten des fortgeschriebenen Regionalplans (RROP) abgeschlossen sein (zeitkritisch).

Errichtung, Betrieb und Instandhaltung

Schlüsselfertige Errichtung der WEA, einschließlich Zuwegungen, Kran- und Montageflächen, Erdaushub, Schalt-/Mess-/Umspann-/Transformatoreinrichtungen, Anschluss- und Kommunikationsleitungen.Voll-Wartung und Instandsetzung nach anerkannten Regeln der Technik (Beauftragung fachkundiger Dienstleister).Errichtung und Betrieb einer elektrischen Direktleitung (Direktleitung i.S.v. § 3 Nr. 27 EnWG) zwischen mindestens einer WEA und der Wärmeerzeugungsanlage.Vollversorgung der Wärmeerzeugungsanlage und ggf. des Stromspeichers – ganzjährig und unabhängig von der Windausbeute. Bei Bedarf Zukauf von Strom über das öffentliche Netz und Abschluss eines Netznutzungsvertrags auf eigene Kosten.Sicherung eines Mindestertrags (Performance Ratio/Qualitätsfaktor), abgesichert durch marktübliche Garantien.Vermarktung nicht benötigter Erzeugungsmengen nach Maßgabe der Regulierung gestattet.Meldungen gemäß EU-Verordnung 1227/2011 (REMIT) eigenverantwortlich.Realisierungszeitplan mit Meilensteinen (Windertragsgutachten, Genehmigungsunterlagen, Baubeginn, Inbetriebnahme je WEA).

Versicherungen (während gesamter Projektlaufzeit aufrechtzuerhalten)

Betriebshaftpflicht ≥10 Mio. € Personenschäden, ≥5 Mio. € Sach-/Vermögensschäden inkl. Umweltschäden.Bauherrenhaftpflicht (gleiche Mindestsummen).Waldbrandversicherung ≥10 Mio. € (Sach-/Vermögensschäden, Aufforstung, Folgeschäden).Betriebsunterbrechungsversicherung ≥5 Mio. €, mind. 18 Monate Unterbrechungszeit.Maximierung jeweils mind. 2-fache Versicherungssumme.

Optionaler Leistungsumfang – WEA 4 und 5

Planung, Errichtung und Betrieb von bis zu zwei weiteren WEA auf gemeindeeigenen Flächen.Standorte WEA 4 und 5 liegen im Rohstoffsicherungsgebiet; Genehmigungsfähigkeit ist zum Ausschreibungszeitpunkt noch nicht gesichert und hängt von der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) und einer Zielabweichungsentscheidung ab.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, WEA 4 und/oder 5 zu den angebotenen Konditionen zu errichten und zu betreiben, sobald die Genehmigungsfähigkeit festgestellt und die Option durch den Auftraggeber ausgeübt wird.Optionsausübung durch den Auftraggeber bis 5 Jahre nach Zuschlagserteilung möglich.Pachtzeit für WEA 4/5 beginnt jeweils erst mit Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage.

Pacht, Vertragslaufzeit und Rückbau

Verpachtung der gemeindeeigenen Waldflächen; Pächter wird Eigentümer der errichteten WEA.Pachtzeit: 20 Jahre ab Inbetriebnahme der letzten WEA (alternativ 21 Jahre ab Inbetriebnahme der ersten WEA, falls die letzte WEA mehr als 1 Jahr später in Betrieb geht). Verlängerung bis zu 2 × 5 Jahre möglich (einseitige Option des Pächters, Erklärung mind. 12 Monate vor Ablauf).Für WEA 3: zeitliche Befristung bis 2055 (planungsrechtliche Vorgabe Z163a neu RROP) – Vertragslaufzeiten dürfen nicht über 2055 hinausgehen.Pachtentgelt wird im Wettbewerb ermittelt (Mindestpacht plus ertragsabhängige Komponente).Vor Baubeginn jeder WEA: Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines inländischen Kredit- oder Versicherungsinstituts über 50.000 € pro installiertes MW (Rückbaubürgschaft). Überprüfung erstmals nach 10 Betriebsjahren, danach alle 5 Jahre durch unabhängige Sachverständige.Rückbauverpflichtung bei Vertragsende: vollständiger Abbau der Anlagen, Entfernung aller Fundamente und Leitungen, Rekultivierung und Wiederaufforstung als standortgemäßer Wald. Verfüllung der Leitungsgräben: Haftung des Pächters für 5 Jahre nach Vertragsbeendigung.

Mitwirkung am kommunalen Nahwärmeprojekt

Mitwirkung an der technischen und kaufmännischen Schnittstellendefinition zwischen WEA, Direktleitung und Wärmeerzeugungsanlage (Termin-, Inbetriebnahme- und Verfügbarkeitsabstimmung).Mitwirkung an Informations- und Beteiligungsformaten zur Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung.Bereitstellung projektbezogener Angaben für nachgelagerte Ausschreibungen (Nahwärmenetz, Wärmeerzeugungsanlage, Speicher – geplant Q3/2026).Unterstützung der Gemeinde bei der Realisierung des Nahwärmeprojekts (Beratung, Datenaustausch, Schnittstellenklärung).

Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung

Planung, Errichtung und Betrieb des Nahwärmenetzes, der Wärmeerzeugungsanlage (Großwärmepumpe) und des Stromspeichers – diese werden gesondert ausgeschrieben.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Ausschlussgründe und gesetzliche Erklärungen

Keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (schwerwiegende Verfehlungen, z.B. Bestechung, Terrorismusfinanzierung, schwere Straftaten) und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Verstöße gegen Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht, Insolvenz, schwere berufliche Verfehlung).

Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe: gesondertes Blatt mit Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.Erklärungen zu § 21 Schwarzarbeitsgesetz, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 98c AufenthG und § 22 LkSG abgeben.Bestätigung der Beachtung des Preisrechts (VO PR 30/53).Russland-Sanktionen: Kein Bezug zu Russland gemäß EU-VO 833/2014 i.d.F. 2022/576 (keine russische Staatsangehörigkeit, keine Niederlassung in Russland, kein Anteilsbesitz >50%, kein Handeln im Auftrag). Gleiches gilt für Unterauftragnehmer und Lieferanten mit >10% Auftragswert. Anforderung gilt auch während der gesamten Vertragslaufzeit.Wettbewerbsregister: Ab Auftragssumme ≥30.000 € wird ein Auszug angefordert.

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Versicherungen

Während der gesamten Projektlaufzeit sind folgende Versicherungen mit den genannten Mindestdeckungen bereitzuhalten (alternativ: Bereitschaft zum Abschluss oder zur Erhöhung im Auftragsfall):

| Versicherung | Mindestdeckung |

|---|---|

| Betriebshaftpflicht | ≥10 Mio. € Personenschäden, ≥5 Mio. € Sach-/Vermögensschäden (inkl. Umweltschäden); Maximierung mind. 2-fache VS |

| Bauherrenhaftpflicht | ≥10 Mio. € Personenschäden, ≥5 Mio. € Sach-/Vermögensschäden; Maximierung mind. 2-fache VS |

| Waldbrandversicherung | ≥10 Mio. € Sach-/Vermögensschäden (inkl. Waldbestände, Aufforstung, Folgeschäden); Maximierung mind. 2-fache VS |

| Betriebsunterbrechung | ≥5 Mio. € Deckungssumme, mind. 18 Monate versicherte Unterbrechungszeit; Maximierung mind. 2-fache VS |

Hinweis: Rückbaubürgschaft 50.000 €/MW (vor Baubeginn der jeweiligen WEA).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen

Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien):

Mindestens 3 abgeschlossene, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Windenergieprojekte in den letzten 5 Jahren (Stichtag 01.07.2021).Davon mindestens 1 Projekt in Rheinland-Pfalz oder in vergleichbarem Umfeld (hinsichtlich Genehmigungs-, Natur- und Standortanforderungen).Vergleichbarkeit: eigenverantwortliche Planung, Bau und mindestens 2-jähriger Betrieb von WEA auf kommunalen Flächen.Nachweis über Vordruck 6 mit Angaben zu Art der Leistung, Auftragssumme, Zeitraum und Ansprechpartner.

Auswahlkriterien (bei Begrenzung auf 3–5 Bieter im Verhandlungsverfahren):

Bewertet werden maximal 3 Referenzen (je 9 Punkte, max. 27 Punkte):

Sektorkopplung Windstrom zu Wärmeerzeugung (1 P.)PPA / lastdeckende Stromlieferung an Erzeugungseinheit (1 P.)WEA-Standort in Waldgebiet (1 P.)Ortsnah in Waldgebiet (bis 2 km zur Ortsgrenze) (1 P.)In Rheinland-Pfalz (1 P.)Projekt mit kommunalen Trägern umgesetzt (3 P.)Bürgerbeteiligung bei Projektierung und Betrieb (1 P.)

Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Personelle Leistungsfähigkeit

Nachweis festangestellter Mitarbeitender in den letzten 3 Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) in folgenden Fachrichtungen:

Projektentwicklung / FlächenmanagementGenehmigungs- und Umweltplanung (insb. BImSchG, UVP, Artenschutz)Elektrotechnik / Netzanbindung und LeittechnikBau- und InfrastrukturplanungKaufmännische Projektsteuerung / Vertrags- und Risikomanagement

Mitarbeitende verbundener Unternehmen und vergleichbar eingebundene externe Auftragnehmer werden anerkannt (Dauer und Steuerung müssen vergleichbar sein).

Tariftreue und Mindestlohn

Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach rheinland-pfälzischem Landestariftreuegesetz (LTTG): 13,90 € brutto/Std. ab 01.01.2026, 14,60 € brutto/Std. ab 01.01.2027.Sorgfältige Auswahl und Überwachung von Nachunternehmern und Verleihern.Bereithaltung prüffähiger Unterlagen über eingesetzte Beschäftigte; Vorlage von Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen der Nachunternehmer auf Verlangen.

Verfahrensbezogene Auswahl

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.Mindestens 3, höchstens 5 Bewerber werden zur Angebotsabgabe zugelassen; Auswahl erfolgt anhand der Referenzpunkte, bei Punktgleichheit per Los.Keine Verhandlungen erforderlich; bei Bedarf schrittweise Reduzierung der Bieterzahl vorgesehen.Nachforderungen von Unterlagen im Ermessen der Vergabestelle gemäß § 56 VgV zulässig; Spätnachforderungen teilweise möglich.
Referenzprojekte
mindestens 3 ReferenzenZeitraum: Projektabschluss max. 5 Jahre zurückliegend (Stichtag 01.07.2021)Volumen: nicht spezifiziert

Mindestens 3 abgeschlossene, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Windenergieprojekte: eigenverantwortliche Planung, Bau und mindestens 2-jähriger Betrieb von WEA auf kommunalen Flächen. Davon mindestens 1 Projekt in Rheinland-Pfalz oder in vergleichbarem Umfeld (Genehmigungs-, Natur- und Standortanforderungen).

Vordruck 6 mit Angaben zu Art der Leistung, Auftragssumme, Zeitraum der Auftragsausführung, Ansprechpartner. Auswahlkriterien für Shortlisting (max. 5 Bewerber) bewerten u.a. Sektorkopplung Wind-Wärme, PPA/Direktleitung, WEA in Waldgebiet, Nähe zur Ortslage, Standort in RLP, Projekt mit kommunalen Trägern, Bürgerbeteiligung (max. 9 Punkte je Referenz, max. 27 Punkte gesamt).

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 61%4–10 · 28%11+ · 12%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 18 erledigt
Teilnahmeantrag – Pflichtformulare
Register- und Versicherungsnachweise
Personelle Eignung
Falls zutreffend: Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Gemeinde Duchroth | Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Anschrift
55585 Duchroth
Ort
55585 Duchroth
Kategorie
Strom / Elektrizität
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
55585 Duchroth
Rheinland-Pfalz

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