Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Wirtschaftsbetriebe Duisburg beauftragen im Namen der Stadt Duisburg Bauarbeiten auf dem Gelände des früheren WR II an der Ottostraße in Duisburg-Rheinhausen. Auf einer Fläche von rund 12.500 m² wird ein Baufeld hergerichtet, auf dem später der Stadtpark Hochheide entstehen soll.
Was konkret zu tun ist:
Wichtige Rahmenbedingungen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Maßgeblich ist in der Zuschlagserteilung ausschließlich der Angebotspreis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBodenabfuhr von fünf Haufwerken
Auf dem Baufeld liegen fünf Haufwerke mit überschüssigem Bodenmaterial mit Volumina zwischen ca. 320 m³ und 2.000 m³ je Haufwerk. Diese Haufwerke sind aufzunehmen, zu verladen und unter Beachtung der abfallrechtlichen Deklarationsanalytik (Zuordnungsklassen BM-F1 bis BM-F3 nach EBV, teilweise mit Nachanalytik-Bedarf) abzufahren.
Das auftragnehmende Unternehmen wird dabei selbst Abfallerzeuger und -besitzer und übernimmt alle Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie der Nachweisverordnung. Die Böden sind sortenrein getrennt zu halten und an berechtigte Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen anzudienen. Bei gefährlichen Abfällen ist die Andienungspflicht zu beachten. Die Kosten der Verwertung sind in die Einheitspreise einzurechnen, die Kosten der Beseitigung sind gesondert zu benennen.
Während der Auftragsdauer sind die nach KrWG und NachwV erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen und Belege vorzulegen. Bei einer abweichenden Verwertungs- oder Beseitigungslösung sind Berechtigungsnachweise der Anlage, Annahmebestätigungen und ggf. behördliche Bestätigungen mit dem Angebot vorzulegen.
Herstellung des Grobplanums
Nach der Bodenabfuhr ist auf einer Fläche von ca. 12.500 m² ein Grobplanum herzustellen. Das Planum ist an die umliegenden Bestandshöhen anzupassen, sodass das Gelände als Baugelände für die spätere Errichtung des Stadtparks Hochheide genutzt werden kann. Konstruktive Ausführungsfristen ergeben sich aus dem mit dem Angebot einzureichenden Bauzeitenplan.
Abfallmanagement und Nachweispflichten
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle sowie Baustellenabfälle sind Pflicht. Die Abfälle sind getrennt und sortenrein zu erfassen, sachgerecht zu entsorgen und nach KrWG sowie NachwV nachzuweisen. Erforderliche Erklärungen, Bestätigungen und Belege sind während der Auftragsdauer auf Verlangen vorzulegen. Die in den Einheitspreisen kalkulierten Entsorgungskosten müssen nachvollziehbar sein.
Personal und Bauleitung
Für die Baumaßnahme ist eine/ein Bauleiter/in mit Stellvertreter/in zu benennen (Formblatt F4). Bei Anforderung der Vergabestelle sind Lebensläufe einzureichen. Das eingesetzte Unternehmen muss zudem über jahresdurchschnittlich ausreichend beschäftigte Arbeitskräfte verfügen (gegliedert nach Lohngruppen, Leitungspersonal separat) – nachzuweisen über Formblatt F2.
Bauzeit und Ausführungsfristen
Voraussichtlicher Baubeginn ist Anfang August 2026, spätestens 12 Werktage nach Aufforderung durch die Auftraggeberin. Die Bauzeit beträgt insgesamt 6 Wochen ab Ausführungsbeginn. Einzelne Ausführungsfristen (z. B. Zwischentermine) ergeben sich aus dem Bauzeitenplan, der mit dem Angebot einzureichen und monatlich fortzuschreiben ist.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Eignung
Nachgewiesen wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit über den Vordruck VHB 124:
Technische und berufliche Eignung
Referenzen: Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe von Auftragssumme, Auftraggeberin und Leistungszeit (VHB 124). Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind Referenznachweise vorzulegen.
Personal: Erklärung über die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte (VHB 124). Auf Verlangen: jahresdurchschnittlich Beschäftigte nach Lohngruppen sowie gesondertes Leitungspersonal (Formblatt F2).
Technische Leitung: Benennung einer Bauleiterin / eines Bauleiters mit Stellvertretung (Formblatt F4). Auf Verlangen sind Lebensläufe einzureichen.
Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb: Nachweis des Zertifikats Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß § 56 Abs. 2 KrWG. Dies ist erforderlich, weil das auftragnehmende Unternehmen Abfallerzeuger und -besitzer wird und die fachgerechte Verwertung bzw. Beseitigung der belasteten Böden sicherstellen muss.
Persönliche Lage und Zuverlässigkeit
Sicherheitsrechtliche Anforderungen
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung (VHB 125) sind mit dem Angebot einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf Verlangen VHB 126 vorzulegen.
Möglichkeit der Präqualifikation
Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis (z. B. PQ-Bau) nachweisen, ggf. ergänzt um auftragsspezifische Angaben. Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen Eigenerklärungen (VHB 124) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ein. Bei Eignungsleihe sind VHB 233, VHB 235 und ggf. VHB 236 sowie ggf. eine gemeinsame Haftungserklärung erforderlich.
Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen (Herrichtung Baufeld, Erdbau, Bodenabfuhr)
Vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (Baufeldherrichtung, Erdbau, Bodenabfuhr). Nachweis: VHB 124 (Eigenerklärung). Bei enger Wahl: Referenznachweise (VHB 124) mit Auftraggeber, Auftragssumme und Leistungszeit vorlegen.