Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Autobahn GmbH des Bundes (NL Nordost) für Markierungs- und Beschilderungsarbeiten auf der Bundesautobahn A19 zwischen dem Autobahndreieck Wittstock und der Anschlussstelle Röbel, Fahrtrichtung Rostock (km 13,04 bis 25,6).
Im Los 3 dieser mehrteiligen Erhaltungsmaßnahme geht es um:
Die Bauzeit für die Gesamtmaßnahme (alle Lose) läuft vom 03.08.2026 bis 30.10.2026 (ca. 3 Monate). Angebote müssen bis zum 08.07.2026 um 11:30 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis), mit einem Bonus von 15 % für Werkstätten für Behinderte.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium Preis: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Eigenerklärung / Präqualifikation)
Jedes Bieterunternehmen muss seine Eignung nachweisen. Präqualifizierte Unternehmen reichen ihre PQ-Nummer aus dem Verzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ein; nicht präqualifizierte Unternehmen legen die Eigenerklärung zur Eignung (HVA B-StB) bei.
Im Fall der Eignungsleihe sind zusätzlich vorzulegen: HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Optional kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.
Die Vergabestelle kann Eigenerklärungen durch Originalbescheinigungen zuständiger Stellen nachfordern; fremdsprachige Bescheinigungen sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Zuverlässigkeit und Sanktionsfreiheit
Eigenerklärung, dass das Unternehmen und eingesetzte Nachunternehmer nicht in den EU-Finanzsanktionslisten zur Terrorismusbekämpfung und Embargodurchsetzung eingetragen sind. Bei Einsatz weiterer Nachunternehmer sind entsprechende Erklärungen auch von diesen einzuholen und auf Verlangen vorzulegen.
Eigenerklärung Bezug Russland nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Keine Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen; auf Verlangen Auskunft zu wirtschaftlichen und rechtlichen Verbindungen.
Anforderungen an Fachpersonal und Qualitätssicherung
Verantwortliche Personen für die Sicherung von Arbeitsstellen müssen die deutschen Straßenverkehrsvorschriften beherrschen und der deutschen Sprache mächtig sein. Nachweis durch Seminarbesuch RSA (z. B. DVR, BG) oder Erfahrungsnachweise ausgeführter Verkehrssicherungsmaßnahmen nach ZTV-SA 97 Pkt. 4.2(9).
Benennung eines qualifizierten Gesamtbauleiters und Fachbauleiters gegenüber dem Auftraggeber.
Eigenüberwachungsprüfungen für Asphalt dürfen nur durch Labore mit RAP-Stra-Anerkennung (oder gleichwertig) durchgeführt werden. Eignungsnachweise und Mischrezepturen für Baustoffe sind mindestens 2 Wochen vor dem Einbau vorzulegen.
Alle Markierungsmaterialien benötigen eine BASt-Zulassung und müssen ZTV-M entsprechen; Markierungsstoffe sind mindestens 2 Wochen vor Beginn der Markierungsarbeiten (inkl. Mustergleichheitsprüfung ZTV M 13) vorzulegen.
Maschinen und Geräte müssen den Anforderungen der 32. BImSchV entsprechen und mit CE-Kennzeichnung versehen sein.