Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird gebaut?
Die Fahrbahndecke der Bundesstraße B051 zwischen Wawerner Bruch und Tobiashaus (bei 54612 Wawern, Rheinland-Pfalz) wird erneuert.
Was ist zu tun?
Auf rund 13.500 m² müssen die vorhandene Deck- und Binderschicht der Fahrbahn erneuert werden.
Bis wann?
Die Bauarbeiten sind innerhalb von 28 Tagen ab Auftragsvergabe auszuführen und müssen spätestens am 11.09.2026 fertig sein.
Verfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier. Die Vergabe erfolgt als Gesamtleistung (keine Lose).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBauaufgabe im Überblick
Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahndecke der B051 zwischen Wawerner Bruch und Tobiashaus.
Bauleistung: Auf rund 13.500 m² sind die vorhandene Deck- und Binderschicht zu erneuern.
Ausführungsort: B051, Wawerner Bruch – Tobiashaus, 54612 Wawern.
Ausführungsfristen
Ausführungsbeginn: Mit Auftragsvergabe.
Bauzeit: 28 Arbeitstage ab Auftragsvergabe.
Fertigstellung spätestens: 11.09.2026.
Vergabeform
Die Bauleistung wird als Gesamtleistung vergeben – es gibt keine Aufteilung in mehrere Lose oder Fachlose.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Bieter müssen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Dies erfolgt über das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung", das mit dem Angebot vorzulegen ist.
Maßgeblich ist § 6a VOB/A.
Präqualifizierte Unternehmen
Unternehmen können ihre Eignung auch durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nachweisen.
Nachunternehmen
Werden Nachunternehmen eingesetzt, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise bei Zuschlag in Aussicht
Bei engerer Wahl (Zuschlag in Aussicht) fordert die Vergabestelle amtliche Bescheinigungen der zuständigen Stellen, die die zuvor abgegebenen Eigenerklärungen bestätigen. Fremdsprachige Bescheinigungen müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ebenfalls über das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" zu belegen. Auf Verlangen ist ergänzend die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG) vorzulegen.