Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landesbetrieb Mobilität (LBM) Kaiserslautern schreibt den Ersatzneubau von zwei Brücken (BW 6810 500 und 501) im Zuge der B424 in Hornbach (Rheinland-Pfalz) öffentlich aus.
Die Ausschreibung umfasst zwei Lose:
Lose können einzeln angeboten werden. Der Zuschlag wird jedoch auf die Gesamtleistung erteilt.
Die Bauzeit beträgt 18 Monate ab Auftragsvergabe.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand und Ausführungsort
Ersatzneubau von zwei Brücken (BW 6810 500 und 501) im Zuge der B424 in Hornbach (Zweibrücker Straße 1-3, 66500 Hornbach, Rheinland-Pfalz). Die Gesamtleistung besteht aus Brückenbau, Straßenbau und Verkehrssicherung. Lose können einzeln angeboten werden, der Zuschlag erfolgt jedoch auf die Gesamtleistung. Die Bauzeit beträgt 18 Monate ab Auftragsvergabe.
Los 1 – Brückenbau
Ersatzneubau der beiden Brückenbauwerke BW 6810 500 und 501 im Zuge der B424, einschließlich des Vollausbaus des dazwischenliegenden Straßenabschnitts. Damit werden beide Brücken sowie der Straßenabschnitt zwischen den Brücken vollständig erneuert.
Los 2 – Verkehrssicherung
Verkehrssicherung an der Umleitungsstrecke für zwei Bauphasen. Während der Brückenbauarbeiten wird der Verkehr über eine Umleitungsstrecke geführt, die für die Dauer der Bauphasen verkehrstechnisch abgesichert werden muss.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifikation
Bewerber müssen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen sein. Alternativ können nicht präqualifizierte Unternehmen einen vorläufigen Eignungsnachweis durch das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung erbringen.
Nachunternehmen
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Präqualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Bei bereits präqualifizierten Nachunternehmen genügt die Angabe der Nummer im Präqualifikationsverzeichnis.
Tariftreue und Mindestlohn (LTTG)
Je nach Tarifbindung des Unternehmens ist die LTTG Mustererklärung 1_AEntG (für tarifgebundene Unternehmen gemäß § 4 Abs. 1 LTTG) oder die LTTG Mustererklärung 3_Mindestlohn (für nicht dem AEntG unterfallende Unternehmen gemäß § 4 Abs. 2 LTTG) mittels Eigenerklärung abzugeben.
Eignungsprüfung im engeren Wahlverfahren
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Fremdsprachige Bescheinigungen sind mit einer Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.