Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird gebaut?
Erneuerung der Fahrbahndecke und Schutzplanken auf der Landesstraße L337 zwischen Saarwellingen und der Ortsdurchfahrt (OD) Körprich im Saarland. Die Strecke ist rund 2,49 km lang.
Umfang:
Zeitraum: Ausführung von 17.08.2026 bis spätestens 31.12.2026 (ca. 4,5 Monate).
Auftraggeber: Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) Saarland, Neunkirchen.
Verfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Zuschlag allein nach dem niedrigsten Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
- Beschleunigungsregelung
Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonderen Vertragsbedingungen) sowie Abgabe eines Bauzeitenplans als Balkenplan. Das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProjektrahmen
Maßnahme: Instandsetzung der L 337 zwischen Saarwellingen und Bilsdorf sowie der Ortsdurchfahrt (OD) Körprich.
Streckenlänge: ca. 2.490 m
Ausführungszeitraum: 17.08.2026 bis spätestens 31.12.2026 (ca. 4,5 Monate)
Ausführungsart: 6 Bauabschnitte unter Vollsperrung mit Umleitung (U50/U70) und ausgeschilderten Anlieger-regelungen. Bauabschnitte 1–3 liegen auf der freien Strecke, Bauabschnitte 4–6 in der OD Körprich (je ca. 250 m). Ein kombinierter Rad- und Gehweg FR Bilsdorf ist vorgesehen.
Bauüberwachung und SiGe-Koordination: Der Auftragnehmer hat einen unabhängigen SiGe-Koordinator zu stellen (kein AN-Mitarbeiter, nicht gleichzeitig Bauüberwacher des AG) und die Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung spätestens 2 Wochen vor Baustelleneinrichtung an das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz zu übermitteln.
Anliegerinformation: Anwohnerinformationsblatt ist 5 Werktage nach Auftragserteilung zur Prüfung vorzulegen und mindestens 5 Werktage vor Einrichtung der Verkehrssicherung an die Anlieger (ca. 65 Haushalte) zu verteilen.
Kampfmittelvorerkundung und -räumung
Auf Grundlage bereits durchgeführter Luftbildauswertung (Ergebniskarten, Gemarkung Saarland, mit Befunden Artilleriebeschuss, Bombardierung und Bombentrichter) ist eine Flächensondierung (ca. 90.000 m² über die Baufelder 1 und 2) durch eine Fachfirma durchzuführen, inklusive Anomalienüberprüfung (Ortungsfachkraft, Helferkraft, sprenggeschützter Bagger) sowie Auswertung, Belastungskarte und Abschlussbericht. Vor Beginn der Arbeiten ist die Anmeldung/Räumstellenanzeige gemäß § 14 SprengG bei der zuständigen Behörde vorzunehmen.
Verkehrssicherung und Beschilderung
Für die 6 Bauabschnitte sind Auf-, Um- und Abbau, Vorhaltung und Umsetzung der Verkehrssicherung komplett zu erbringen, einschließlich zugehöriger Verkehrszeichen- und Umleitungspläne. Dazu gehören Verkehrsschilder, Absperrschrankengitter, transportable Lichtsignalanlagen, mobile Stauwarnanlagen, LED-Anzeigetafeln, Schutzeinrichtungen sowie Längs- und Quermarkierungen. Die Kontrolle der Verkehrssicherung erfolgt zweimal täglich an allen Kalendertagen (auch an Sonn- und Feiertagen) auf der Baustrecke und der Umleitungsstrecke und ist mit einem elektronischen Erfassungsgerät zu dokumentieren.
Markierung und Leiteinrichtungen
Alte Markierungen sind zu entfernen, neue Längs- und Quermarkierungen Typ II herzustellen (Kalt-Spritzplastik, Schichtdicken 0,6 mm bzw. 2,0 mm), inklusive Fußgängerüberweg. Verkehrszeichen (z. B. VZ 274, 103, 138, 276, 240) sind auf neuen Rohrpfosten anzubringen, alte Schilder abzubauen. Leitpfosten und Kurvenleittafeln aus Kunststoff mit Recyclingsockel sind aufzustellen bzw. zu ersetzen.
Abfall- und Stoffentsorgung
Pech-/teerhaltige Asphaltschichten sind als gefährlicher Abfall (PAK > 25 mg/kg) aufzunehmen und mit Annahmebescheinigung, Entsorgungsnachweis (KrWG/NachwV), Ergänzendem Formblatt Verfahrensbevollmächtigung (EGF) und Formblatt § 24 EBV nachweisfest zu entsorgen. Nachweise über geeichte Waagen (incl. Kontrollwägungen mit 1 %-Toleranz) und die wöchentliche Übersichtsliste der Begleitscheine sind vorzulegen. Ausbauasphalt und nicht gefährliche Abfälle sind separat zu führen.
Asphaltbau und Qualitätssicherung
3-lagiger Asphaltaufbau mit AC 22 T S (Tragschicht, ca. 250 kg/m²), AC 16 B S (Binderschicht, ca. 8,5 cm) und AC 11 D S (Deckschicht, ca. 3,5 cm). Vor Baubeginn sind Eignungsnachweise für alle Schichten mindestens 2 Wochen vor Baubeginn vorzulegen. Auf Verlangen ist ein Einbau- und Logistikkonzept (Mischwerk, Umlaufplan, Thermoisolation, Messeinrichtungen) sowie eine Abstimmungsberechnung Fertigergeschwindigkeit/Mischgutbelieferung vorzulegen. Die Erstprüfung/Lieferanten-Voruntersuchung für Bitumen (u. a. 30/45, 50/70, 70/100, 160/220 sowie PmB 25/55-55 A, 10/40-65 A, 40/100-65 A) ist nachzuweisen. Verdichtungsprüfungen erfolgen zweimal täglich, Mischguttemperaturen sind zu dokumentieren.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage / Zuverlässigkeit
Keine Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A: keine einschlägige Verurteilung (Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 € in den letzten 2 Jahren), keine anhängigen Insolvenzverfahren oder Liquidation, keine ungeordneten Vermögensverhältnisse, ggf. Nachweis der Selbstreinigung. Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.
Register- und Mitgliedschaftsnachweise
Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK (je nach Betriebsart). Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe zum Jahresumsatz (Mindestumsatz ist vom Auftraggeber vorgegeben) und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich. Bei engerer Wahl: Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Sozialkasse, Berufsgenossenschaft mit Lohnsummen), Freistellungsbescheinigung § 48b EStG, testierte Jahresabschlüsse oder Bestätigung Wirtschaftsprüfer/Steuerberater. Eignungsleihe ist zulässig (mit HVA-Verpflichtungserklärung und Verzeichnis der Teilleistungen/Kapazitäten).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Kalenderjahren (Bezeichnung, Auftragswert eigener Anteil, Ausführungszeitraum, Auftraggeber). Verfügbarkeit ausreichender Arbeitskräfte (Erklärung nach Lohngruppen und technischem Leitungspersonal der letzten 3 Jahre). Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Besondere Fachqualifikationen
Qualifikation MVAS 99 für den Verantwortlichen der Verkehrssicherung (länger dauernde Baustellen an Land- und innerörtlichen Straßen). Qualifikation gemäß ZTV-M: geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und Qualifikation des Markierungsunternehmens, plus Zeugnisse akkreditierten Prüfstelle für die Markierungssysteme. Montagefachkraft für Fahrzeugrückhaltesysteme, Nachweis nicht älter als 4 Jahre. Qualifikationsnachweis des Herstellers für Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtung. Für Kampfmittelräumung: Befähigung nach § 14 SprengG.
Tariftreue und faire Löhne (STFLG)
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes, der Sozialversicherungspflicht und gleicher Bezahlung von Leiharbeitnehmern, Weitergabe an Nachunternehmer, Duldung von Stichprobenkontrollen, Vertragsstrafe bis 5 % des Auftragswertes (max. 10 % kumuliert), fristlose Kündigung bei schuldhafter Nichterfüllung. Gilt nicht für EU-Auslandsunternehmen mit ausschließlich dort beschäftigten Arbeitnehmern.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; ein bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen. Bei Eignungsleihe ist eine HVA-Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens sowie ein separates Verzeichnis der überlassenen Teilleistungen/Kapazitäten dem Angebot beizufügen. Nachunternehmer und ihre Eignung sind im Angebot offen zu legen.
Sicherheitsleistungen
Vertragserfüllungssicherheit: 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) – fällig ab Auftragssumme ≥ 250.000 € netto.
Mängelanspruchssicherheit: 3 % der Summe der Abschlagszahlungen (inkl. USt.) zum Zeitpunkt der Abnahme.
Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung: 0,2 % je Werk- oder Kalendertag der Netto-Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Netto-Auftragssumme.
Bürgschaften sind auf den Formularen HVA B-StB (Vertragserfüllungs-, Mängelanspruchs-, ggf. Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft) zu stellen.
Vergleichbare Bauleistungen im Straßen-/Deckenbau (Asphalt, Fräsarbeiten, Entwässerung, Markierung)
Eigenerklärung im HVA B-StB; bei engerer Wahl Bescheinigungen über ordnungsgemäße Ausführung
Erfahrung mit Montage/Demontage von Schutzplanken/Fahrzeugrückhaltesystemen (BASt-Anforderungen)
Nachweis 'Technische Kriterien Fahrzeugrückhaltesysteme' (BASt) auf Verlangen; Qualifikation Montagefachkraft ≤ 4 Jahre alt