Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (VOB/A) des ASG Wesel für die Erneuerung von Fahrbahndecken auf neun Straßenabschnitten im Stadtgebiet Wesel mit insgesamt ca. 9.800 m² Asphalt- und Pflasterfläche.
Die Leistung umfasst das Fräsen und den Einbau bituminöser Deckschichten (AC 8 DS, AC 16 BN, AC 22 TS), die Regulierung von Schachtabdeckungen, Straßenabläufen, Hydranten- und Schieberkappen, Pflasterrinnenarbeiten sowie die fachgerechte Entsorgung von PAK-haltigem Asphaltfräsgut. Ausführungszeitraum September bis Oktober 2026, Fertigstellung bis 30.10.2026.
Bewertung erfolgt nach dem niedrigsten Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Wertungssumme einschl. evtl. Wartungskosten)100%
Angebotspreis als Wertungssumme; niedrigste Wertungssumme erhält 10 Punkte, lineare Interpolation bis 0 Punkte beim Zweifachen der niedrigsten Wertungssumme.
Lineare Interpolation: 10 Punkte für niedrigste Wertungssumme, 0 Punkte für das Zweifache der niedrigsten Wertungssumme und darüber; dazwischen lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜberblick und Erfüllungsort
Gegenstand ist die Sanierung der Fahrbahndecken auf neun verschiedenen Straßen im Stadtgebiet Wesel mit einer Gesamtfläche von ca. 9.800 m². Es werden keine separaten Lose vergeben – die Leistung wird als einheitlicher Auftrag vergeben. Erfüllungsort ist das Stadtgebiet Wesel (PLZ 46485).
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
Einrichtung, Vorhaltung und Räumung der Baustelle für alle Straßen. Dazu gehören das bis zu viermalige Umsetzen aller Geräte, Maschinen und Verkehrseinrichtungen sowie Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nach StVO. Halteverbotszonen sind einzurichten, vorzuhalten und nach Abschluss wieder abzubauen.
Fräs- und Asphaltarbeiten
Auf ca. 10.100 m² wird die Fahrbahn gereinigt und mit Bitumenemulsion C40BF1-S (0,25 kg/m²) angespritzt. Anschließend werden Asphaltbeton AC 8 DS (100 kg/m²) eingebaut und mit Diabas-Edelsplitt 1/3 mm abgestumpft. Zusätzlich können bis zu 25 t AC 8 DS für Profilregulierung als Mehreinbau sowie 25 t Asphaltbinder AC 16 BN und 25 t Asphalttragschicht AC 22 TS (jeweils Bindemittel 50/70) eingebaut werden.
Fräsen und Entsorgung PAK-haltiger Schichten
Ca. 5.100 m² bituminöse Deckschichten (0–6 cm, PAK < 25 mg/kg) und weitere ca. 5.000 m² PAK-haltige Deckschichten (PAK > 100 mg/kg) werden abgefräst. Ca. 520 t PAK-haltiges Fräsgut sind als ZKS-Abfall fachgerecht zu verwerten. Ca. 100 m² bituminöse Fahrbahn werden ca. 18 cm dick aufgebrochen, anfallende Abbruchkanten (ca. 220 m) sind geradzustellen und mit TOK-Band zu versehen. Ca. 350 m Naht sind als 'heiß an kalt' (System 'Strasa' oder gleichwertig) herzustellen.
Regulierung von Schächten, Abläufen und Hydranten
22 Schachtabdeckungen sind freizulegen und auf neue Höhe zu setzen, inkl. 11 Betonauflageringe und Lieferung von 36 Schachtabdeckungen Klasse D 400 mit Schmutzfänger. 16 Straßenabläufe sind freizulegen und höhenmäßig zu regulieren (inkl. 16 Betonauflageringe). 37 Hydranten-/Schieberkappen sind zu regulieren; 6 stillgelegte Kappen sind auszubauen und zu entsorgen.
Pflasterrinnenarbeiten
500 m einreihige Rinne aus Pflastersteinen sind aufzunehmen und zu regulieren. 150 m Rinnensteine sind als Ersatz zu liefern und einzubauen, weitere 50 Stück sind scharfkantig zu schneiden.
Abfallwirtschaft
Der Auftragnehmer wird Abfallerzeuger und -besitzer für die anfallenden Bau- und Abbruchabfälle. Er hat diese nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Nachweisverordnung (NachwV) zu trennen, zu verwerten bzw. zu beseitigen. Abfälle sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Verwertungskosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, Beseitigungskosten sind gesondert auszuweisen. Geeignete Verwertungs-/Beseitigungsanlagen sowie ggf. die Erlaubnis nach § 54 KrWG bzw. Anzeige nach § 53 KrWG sind nachzuweisen.
Stundenlohnarbeiten
Für nicht vorhersehbare Leistungen sind Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter, LKW, Kompressor, Bagger und Radlader vorzuhalten und auf Verlangen abzurechnen.
Straßenabschnitte im Überblick
Die Sanierung verteilt sich auf folgende Straßen und Ortsteile:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRegistereintragung
Das Unternehmen muss im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK eingetragen sein – oder nachweisen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Gewerbeanmeldung ist auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Bauleistungen. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamts (Bescheinigung in Steuersachen), der Berufsgenossenschaft (mit Angabe der Lohnsummen) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG sind auf Verlangen vorzulegen.
Fachliche Eignung – Referenzen
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren für Asphalt-, Fräs- und Regulierungsarbeiten/Deckensanierungen, ausgeführt mit eigenem Personal. Vorlage der Referenznachweise erfolgt nur auf Verlangen der Vergabestelle (z. B. bei engerer Wahl).
Personelle Eignung
Nachweis der durchschnittlich in den letzten 3 Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal (auf Verlangen vorzulegen).
Zuverlässigkeit und Rechtstreue
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen: kein eröffnetes oder beantragtes Insolvenzverfahren, keine Abweisung mangels Masse, keine Liquidation. Keine Verurteilungen/Freiheitsstrafen > 3 Monate, Geldstrafen > 90 Tagessätze oder Geldbußen > 2.500 € in den letzten 2 Jahren. Ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer- und Abgabenpflichten sowie der Sozialversicherungsbeiträge. Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Abfallwirtschaftliche Befähigung
Fähigkeit und Berechtigung, die anfallenden Bau- und Abbruchabfälle getrennt zu erfassen, einer geordneten Verwertung/Beseitigung zuzuführen und die abfallrechtlichen Dokumentations- und Nachweispflichten (KrWG, NachwV) zu erfüllen. Anzeige nach § 53 KrWG oder Erlaubnis nach § 54 KrWG für die eingesetzten Entsorgungsanlagen.
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften müssen sich zu erkennen geben und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Sie haften gesamtschuldnerisch. Auf Verlangen ist die Erklärung von allen Mitgliedern unterzeichnet oder qualifiziert elektronisch signiert vorzulegen.
Nachunternehmer
Beim Einsatz von Nachunternehmern sind Art und Umfang der weitergegebenen Teilleistungen anzugeben. Nachunternehmer müssen die gleichen Eignungsanforderungen erfüllen (PQ oder Eigenerklärung). Verpflichtungserklärung und gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung sind auf Verlangen nachzuweisen.
Präqualifikation
Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch die PQ-Nummer nachweisen; nicht präqualifizierte Unternehmen reichen die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ein.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren für Asphalt-, Fräs- und Regulierungsarbeiten/Deckensanierungen, mit eigenem Personal ausgeführt
Mit eigenem Personal erbrachte maßgebliche Leistungen, inkl. Mengenangaben; Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung; Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzte Arbeitnehmer, technische/gerätespezifische Anforderungen. Vorlage nur auf Verlangen der Vergabestelle (z. B. bei engerer Wahl).