Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Rosenheim schreibt Erd- und Baumeisterarbeiten nach DIN 18300 und DIN 18331 aus.
Gefordert sind:
Bauzeit: 28.09.2026 bis 04.12.2026. Angebote werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform meinauftrag.rib.de eingereicht. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
- Beschleunigungsregelung (Bauzeit)
Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Mit dem Angebot ist ein Bauzeitenplan (Balkenplan) abzugeben.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Eckdaten
Leitungsgraben (Anschlussleitungen)
Streifenfundamente für die WC-Anlage
Hinweise zur Baustelle
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweis – wahlweise PQ oder Eigenerklärung
Bieter können ihre Eignung nachweisen durch:
Bei Eignungsleihe haften die eingesetzten Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Fachliche Eignung und Referenzen
Zuverlässigkeit und Registereintragungen
Berufshaftpflichtversicherung
Personelle Leistungsfähigkeit
Erklärungen und Formblätter
Mit dem Angebot sind je nach Sachverhalt abzugeben:
Vergleichbare Bauleistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren (Erd- und Baumeisterarbeiten)
Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang mit Mengen, Anzahl Mitarbeiter, technische Besonderheiten, Rolle (Hauptauftragnehmer/ARGE/NU), Bestätigung des Auftraggebers. Empfohlen Formblatt 444. Bietergemeinschaften müssen Referenzen gemeinsam erbringen. Nachträglicher Austausch unzulässig.