Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Worms für Fahrbahnerneuerung und Straßenbau an der Landesstraße L395 im Bereich westlich Ramsen (Rheinland-Pfalz).
Verfahren: Offene Ausschreibung nach VOB/A.
Hinweis: Die vorliegenden Unterlagen enthalten nur sehr wenige Details. Konkrete Leistungspositionen, Eignungsanforderungen und Referenzen sind in den Vergabeunterlagen (LV und Baubeschreibung) auf der Plattform VMP LBM zu finden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand
Bau einer Fahrbahnerneuerung (FE) und Straßenbau (SP) an der L395 im Bereich westlich Ramsen (PLZ 67305, Rheinland-Pfalz). Die Maßnahme dient der Sanierung und Erneuerung der Fahrbahn der Landesstraße.
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Die genauen Leistungspositionen, Massen, Bauphasen und technischen Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis (LV) und in der Baubeschreibung beschrieben, die über die Vergabeplattform VMP LBM bezogen werden können.
Geschätzte Projektdauer
Das geschätzte Projektende liegt am 28.05.2028. Verbindliche Ausführungsfristen sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Allgemeine Fachkunde gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A ist Voraussetzung. Konkrete Referenzanforderungen sind in den vorliegenden Unterlagen nicht genannt.
Präqualifikation
Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nachweisen.
Eigenerklärung zur Eignung
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt) als vorläufigen Nachweis abgeben. Bei Zuschlag in engerer Wahl sind die in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen vorzulegen.
Nachunternehmen
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis der Präqualifikation oder Eignung vorzulegen. Bei präqualifizierten Nachunternehmen genügt die Angabe der Registernummer.
Formale Anforderungen
Bescheinigungen in Fremdsprache sind mit einer Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bietergemeinschaften müssen entsprechende Erklärungen und Nachweise beibringen.