Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Friesoythe schreibt den Neubau eines Radwegs (künftige Fahrradstraße) im Bereich Neuland öffentlich aus. Ausgebaut wird ein bisher unbefestigter Verbindungsweg mit bituminösem Oberbau auf rund 925 m² Asphaltfläche, inklusive Rückbau der Schotterstraße, Erdbau, Tragschichten und Deckschicht.
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform der Stadt Friesoythe einzureichen – **Frist: 06.07.2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Vorbemerkungen und Baustellenorganisation
Der Auftragnehmer übernimmt die Baustelleneinrichtung, das Einrichten und Räumen der Baustelle, das Sichern von Grenzsteinen (vor Beginn der ÖBÜ anzeigen) und die Anliegerinformation per Handzettel in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Kommunikation läuft über die örtliche Bauüberwachung. Eine Leitungssicherung (u. a. Gasleitung längs 225 m) inklusive Handschachtung ist vorzunehmen. Vor Beginn der Arbeiten ist ein Bauzeitenplan dem AG vorzulegen; technische Spezifikationen gelten grundsätzlich „oder gleichwertig
Verkehrssicherung und Zufahrten
Die verkehrsbehördliche Anordnung ist beim Landkreis Cloppenburg und der Stadt Friesoythe einzuholen. Die Verkehrssicherung umfasst das Aufstellen, Vorhalten (mind. 30 Tage), Warten, Betreiben und spätere Beseitigen von Absperrschranken (mit/ohne Licht), Leitbaken und Beschilderung. Die Kontrolle erfolgt nach ZTV-SA (zweimal täglich). Der Baustellenbereich Neuland ist für motorisierten Verkehr, Rad- und Fußgänger zu sperren. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die L832 (Barßeler Straße/Neuland); Transporte über „In den Kämpen" sind nicht zulässig.
Rückbau und Erdbau
Die Baufläche ist von Bewuchs, Wurzelstöcken, Steinen und Betonresten zu räumen. Oberboden wird abgetragen und wiedereingebaut (ca. 40 m³, 10–30 cm). Die vorhandene Schotterstraße wird auf rund 800 m² aufgenommen, ebenso eine Auffüllung von ca. 50 m³ (45–50 cm Auskofferung). Die bestehende Pflasterdecke im Anschlussbereich Bauanfang (ca. 10 m²) wird aufgenommen.
Straßenbau – Schichten ohne Bindemittel
Auf 1.050 m² wird ein Planum mit Verformungsmodul EV2 ≥ 45 MN/m² hergestellt. Darauf wird Geotextil (ca. 500 m²) ausgelegt. Es folgt eine 35 cm dicke Schicht aus frostunempfindlichem Material (50 m³ für die Fahrradstraße, 5 m³ für Kleinflächen/Zufahrten). Darauf wird eine 20 cm starke Schottertragschicht 0/32 auf 975 m² mit EV2 > 100 MPa eingebaut; für Profilausgleich sind 25 t Schotter vorgesehen. Abschließend wird Oberboden angedeckt (40 m³) und eine Rasenansaat RSM 7.1.1 auf 230 m² hergestellt.
Straßenbau – Schichten mit Bindemittel
Auf die Schottertragschicht wird eine 8 cm starke Asphalttragschicht AC 22 T N mit Bindemittel 70/100 auf 925 m² eingebaut. Vor der Deckschicht erfolgt ein Bitumenemulsionsanspruch (C40BF1-S, 300 g/m²) auf gleicher Fläche. Die 2 cm starke Asphaltdeckschicht AC 5 DL (Bindemittel 70/100) wird auf 925 m² hergestellt. Die Unterlage wird gereinigt, Randabdichtungen (460 m, 25/55-55 A) und Nähte (10 m) werden ausgeführt. Erschwernisse bei ATS und ADS durch Einbauten sind einzukalkulieren.
Kontrollprüfungen und Nachweise
Im Rahmen der Eigenüberwachung sind zwei Bohrkerne (Ø 15 cm, Tiefe 15 cm), zwei Mischgutproben und zwei statische Plattendruckversuche (Nachweis EV2 > 100 MN/m²) durchzuführen. Sämtliche Abrechnungen sind durch fortlaufend nummerierte und unterschriebene Aufmaße, Massenermittlungen sowie Materialnachweise (Lieferscheine/Waagekarten in Originalform mit Pflichtangaben zu Material, Menge, Lieferant, Mischwerk, Baustelle, Lieferscheinnummer und Datum) zu belegen. Kontrollnachweise nach ZTV-SA sind mit der Schlussrechnung zu übergeben. Nachtragsangebote sind unter OZ 99.xx zu strukturieren.
Stundensätze für etwaige Zusatzleistungen
Im Leistungsverzeichnis sind Stundensätze für Polier/Vorarbeiter, Spezialfacharbeiter (BFA III 3 und BFA V 1) sowie für Geräte (Bagger > 1,0 m³, Frontlader 45–75 kW, Walze > 5 t, LKW-Kipper 12 t) als Grundlage für eventuelle Nachtragsleistungen anzubieten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und rechtliche Eignung
Es darf kein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt sein, kein Antrag mangels Masse abgelehnt und das Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden. Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1–4 VOB/A vorliegen (insbesondere keine einschlägigen Verurteilungen zu Freiheits- oder Geldstrafen in den letzten zwei Jahren). Die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen müssen ordnungsgemäß erfüllt sein. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € fordert der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO an. Liegt ein Ausschlussgrund vor, können getroffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6e EU Abs. 6 VOB/A berücksichtigt werden.
Fachliche Eignung (Register, Berufsgenossenschaft, Kapazität)
Erforderlich ist die Eintragung im Handelsregister und/oder in der Handwerksrolle und/oder bei der IHK – andernfalls eine Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht. Eine Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft ist nachzuweisen. Das Unternehmen muss bestätigen, dass die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Für präqualifizierte Unternehmen genügt der Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (ggf. ergänzt um auftragsspezifische Einzelnachweise); nicht präqualifizierte Unternehmen reichen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) ein und müssen bei engerer Wahl die entsprechenden Bescheinigungen vorlegen.
Referenzen und Kapazitätsnachweise (auf Verlangen)
Bei engerer Wahl sind auf Verlangen mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Bauleistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren vorzulegen. Inhalt siehe Referenzprojekte. Ebenfalls auf Verlangen: Arbeitskräfteübersicht (drei Jahre, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal), Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerks-/IHK-Eintrag, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamts (soweit ausgestellt), Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit Lohnsummen) sowie ggf. ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Werden Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt, erfolgt ein Angebotsausschluss.
Mindestlohn und Nachunternehmer
Der Auftragnehmer ist zur Zahlung von Mindestentgelten nach MiLoG, AEntG und AÜG verpflichtet und hat diese Pflichten seinen Nachunternehmern vertraglich aufzuerlegen. Der Auftraggeber behält sich Kontrollrechte zur Überprüfung der Mindestlohneinhaltung vor. Verstöße können mit einer Vertragsstrafe von 1 % der Nettoauftragssumme pro Verstoß (max. 10 %) geahndet werden; bei schuldhafter Nichtabhilfe besteht ein Kündigungsrecht. Unterlagen zur Mindestlohndokumentation sind zehn Jahre nach Leistungserbringung aufzubewahren. Für Nachunternehmer gelten die Präqualifikationsanforderungen analog.
Vergleichbare Bauleistungen (typisch: Radweg-, Straßen- oder Tiefbau) aus den letzten 5 Kalenderjahren
Mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblichem Leistungsumfang inkl. Mengenangaben, Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, technischen/gerätespezifischen Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertraglicher Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer) und Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung. Nur auf Verlangen der Vergabestelle bei engerer Wahl vorzulegen.