Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Oder-Spree schreibt Straßenbauarbeiten an der Kreisstraße K 6744 zwischen Dahmsdorf und Reichenwalde aus. Das Vorhaben ist in zwei Lose aufgeteilt:
Angebotsfrist: 10.07.2026, 10:00 Uhr | Ausführungszeitraum: 21.09.2026 – 30.06.2027 | Bindefrist: 30.09.2026.
Angebote sind elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGemeinsame Rahmenbedingungen für beide Lose
Bauherr: Landkreis Oder-Spree, Amt für Kreisentwicklung und Infrastruktur, SG Straßenbauverwaltung, Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow.
Vergabe-Nr.: 61 04 2059 26.
Ausführungszeitraum: 21.09.2026 (spätester Beginn) bis 30.06.2027 (späteste Vollendung). Der tatsächliche Baubeginn ist ca. Mitte Oktober 2026, gekoppelt an das Bauende der Arbeiten des Landesbetriebes Straßenwesen auf der L 412 (geplant 30.09.2026).
Bauweise: Beide Lose werden unter Vollsperrung der K 6744 mit großräumiger Umleitung über L 23, L 412, L 361 und B 246 umgesetzt. Es gelten erschütterungsarmer Aufbruch und Einbau. RC-Baustoffe sind nicht zugelassen, sofern nicht in LV-Positionen explizit beschrieben.
Lage- und Höhensystem: ETRS 89 (Lage), DHHN 2016 (Höhe).
Vertrags- und Abrechnungsgrundlagen: VOB/B und VOB/C (Ausgabe 2016); ZTVE-StB, ZTV-Asphalt StB, ZTV-SA, ZTV/E-StB, TL GeoK E-StB 05, DIN EN 1338 (Pflaster), DIN EN 1610 (Entwässerung), DIN 18196 (Bodenklassifikation), DIN 18300 (Homogenbereiche), RStO 12 (Oberbau).
Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo): SiGe-Koordinator nach RAB 30 ist für die gesamte Bauzeit zu stellen; Vorankündigung nach Baustellenverordnung mindestens 2 Kalenderwochen vor Baubeginn an die Arbeitsschutzbehörde; SiGe-Plan nach RAB 31 zu erstellen und fortzuschreiben.
Verkehrssicherung und Umleitung: Verkehrszeichenpläne (2-fach), verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO / RSA 21 beim Landkreis Oder-Spree (14 Werktage vor Baubeginn beantragen), tägliche Kontrolle und Dokumentation der Verkehrssicherung, Abstimmung mit Busverkehrsgesellschaft, Amt und Gemeinde.
Dokumentation und Bestandsunterlagen: Beweissicherung mit Vorher-/Nachher-Dokumentation (Foto/Video, 2-fach Papier + digital), Bestandspläne nach DIN 2425 / RAS-Vermessung im Maßstab 1:500 (Papier + DXF/DWG auf CD), Baubestandsdokumentation zur Abnahme (1 Original + Papier/PDF digital), Bautagebuch, Schachtscheine, Materiallieferscheine und Wiegescheine (sortiert nach LV-Positionen), Entsorgungsnachweise.
Umwelt- und Abfallanforderungen: Abfallentsorgungskonzept 4 Wochen vor Baubeginn bei der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde vorlegen; Verwertung und Entsorgung nach gesetzlichen Bestimmungen; bei Schadstofffunden ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren; Zwischenlager-Dokumentation; Holzprodukte müssen FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein; umweltrelevante Anforderungen für Einbau im Landschaftsschutzgebiet (LSG) beachten.
Archäologie: Bodenfunde sind unverzüglich der Denkmalschutzbehörde zu melden; Fundstelle ist bis zu 1 Woche zu erhalten (Verlängerung bis 2 Monate möglich, § 11 BbgDSchG); Stillstandzeiten durch Archäologie bis zu 6 Werktage in Bauablauf einrechnen.
Vergütung und Sicherheiten (gilt vertraglich für beide Lose): Keine Preisgleitklausel, keine Beschleunigungsvergütung; Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der Auftragssumme (ab 250.000 € netto), Mängelansprüchesicherheit 3 % der Abschlagszahlungen; Schlusszahlung 60 Kalendertage nach Fälligkeit; Vertragsstrafe 0,2 % je Werktag, max. 5 % der Netto-Auftragssumme; Verjährungsfrist 5 Jahre (Straßenkörper) bzw. 2 Jahre (Fahrbahnmarkierung).
Übergeordnete Baustellenorganisation (für beide Lose)
Baustelleneinrichtung: Bereitstellung Geräte und Betriebsmittel, Baubüros, Lager, Zufahrten, Baustellenschild (1,50 m × 2,00 m), Bereitstellungsfläche über die gesamte Bauzeit, Anliegerinformationen, Abfallentsorgungssicherung, Wintersicherung, Bauzaun (2,0 m Stahlgitter), Koordinierung mit Dritten (Wasserversorgung, E.DIS, EWE, Telekom, Archäologie).
Bautafel: Anfertigung, Aufstellung und Entfernung einer Bautafel (ca. 3 × 4 m) sowie eines Permanentschildes (ca. 0,6 × 0,9 m); ca. 25 % der Bautafelfläche ist für Logo/Text des Fördermittelgebers freizuhalten.
Vermessung: Polygonzug/Absteckungssystem, Erstabsteckung (mit Übergabe Absteckriss als PDF + DXF), Schlussvermessung/Bestandsplan nach DIN 2425 und RAS-Vermessung, Abrechnungspläne mit Einzelflächen und -längen (materialartbezogen).
Verkehrssicherung längere Dauer: Aufbau, Vorhaltung, Wartung, Instandsetzung, Betreiben und Abbau gemäß ZTV-SA; tägliche Kontrolle und Dokumentation anhand Bautagesberichten.
Stoffproben und Entsorgungsnachweise: Deklarationsanalysen Boden/Bauschutt/Beton/Asphalt durch akkreditiertes Prüflabor; Abfalldatenblatt mit Verwertungs-/Entsorgungsnachweisen.
Stundenlohnleistungen: Facharbeiter, Spezialbaufacharbeiter, Polier, Vorarbeiter, Mobilbagger (0,4–1,0 m³), Radlader (bis 1,5 m³), LKW-Kipper Allrad (bis 12 t).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und Zuverlässigkeit (gilt für beide Lose)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen: keine schweren Verfehlungen, keine Einträge im Gewerbezentralregister (Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze, Geldbuße > 2.500 €). Kein laufendes Insolvenzverfahren, keine Abweisung mangels Masse, keine Liquidation. Selbstreinigung ist bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes möglich, muss aber nachgewiesen werden.
Bei Nichteinreichung der geforderten Nachweise innerhalb der gesetzten Frist erfolgt ein Angebotsausschluss.
Steuern, Sozialversicherung und Registereintragungen (gilt für beide Lose)
Erklärung, dass Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet wurden. Bei engerer Wahl: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamts.
Nachweis der Eintragung in Handelsregister, Handwerksrolle oder IHK (oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht). Bei engerer Wahl: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragungsnachweis.
Berufsgenossenschaft und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (gilt für beide Lose)
Angabe des zuständigen Versicherungsträgers (BG). Bei engerer Wahl: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Lohnsummen.
Mindestjahresumsatz: Angabe des vom Auftraggeber geforderten Mindestjahresumsatzes (Betrag im Formular leer). Nachweis durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder testierte Jahresabschlüsse/Gewinn- und Verlustrechnungen (bei engerer Wahl).
Technische Leistungsfähigkeit – Personal und Ausrüstung (gilt für beide Lose)
Erklärung, dass das notwendige Personal vorhanden ist. Bei engerer Wahl: Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen und technischem Leitungspersonal.
Mögliche ergänzende Eignungsnachweise (sofern angekreuzt): Technische Fachkräfte/Stellen mit Namen und Qualifikation, technische Ausrüstung des Unternehmens, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Lieferkettenmanagement-/-überwachungssystem, Studien-/Befähigungsnachweise, Umweltmanagementmaßnahmen, Angabe beabsichtigter Unter-/Nachunternehmerleistungen (Vordruck HVA B-StB).
SiGe-Koordinator nach RAB 30 ist für beide Lose zu stellen.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer (gilt für beide Lose)
Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter (HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft).
Nachunternehmer: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (HVA B-StB) mit Ordnungszahl und Teilleistungsbeschreibung ist verpflichtend; auf Verlangen sind Namen und PQ-Nummern nachzureichen. Verpflichtungserklärung für Leistungen anderer Unternehmen (HVA B-StB) ist verpflichtend.
Vergabebedingungen (gilt für beide Lose)
Keine Preisgleitklausel, keine Beschleunigungsvergütung. Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % (ab 250.000 € netto), Mängelansprüchesicherheit 3 %. Vertragsstrafe 0,2 % je Werktag, max. 5 %. Anerkennung VOB/B und VOB/C (Ausgabe 2016). Brandenburgisches Vergabegesetz: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen ist beizufügen. Holzprodukte müssen FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Straßen- und/oder Wegebauleistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (Anteil des Bieters), Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Name, Anschrift); bei engerer Wahl: Bescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung. Dieselben Referenzen können für beide Lose verwendet werden, sofern passend.