Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Freistaat Sachsen (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz) lässt eine sozioökonomische Analyse (SÖA) erstellen. Sie bildet die Grundlage für das sächsische Unterkapitel des Deutschen Nationalen Reform- und Partnerschaftsplans (DNRPP) und damit für den Einsatz von EU-Strukturfondsmitteln (EFRE und ESF) in der Förderperiode 2028–2034.
Was ist zu tun?
Lieferung in vier Stufen: Konzept → Zwischenbericht I (ESF) → Zwischenbericht II (EFRE) → Endbericht.
Auftragswert: max. 90.000 € brutto (Festpreis).
Wertung: Preis 30 %, Qualität der Arbeitsproben 70 %.
Angebotsfrist: 14.07.2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis30%
Festpreis gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung. Es wird der angebotene wertungsfähige Gesamtpreis (brutto) zugrunde gelegt. Der niedrigste Angebotspreis erhält 100 Punkte, alle weiteren erhalten (P_Preis_min / P_Preis_Angebot) * 100 Punkte. Der Festpreis darf 90.000,00 Euro brutto nicht überschreiten.
- Qualität der Arbeitsprobe70%
Qualität der Arbeitsproben, bewertet durch ein Vergabegremium mit 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkten. Aufgeteilt in zwei Unterkriterien zu je 50%.
Preis: Pu_Preis = (P_Preis_min / P_Preis_Angebot) * 100. Qualität: Vergabegremium vergibt 20/40/60/80/100 Punkte je Unterkriterium. Gewichtete Gesamtpunktzahl = (Punkte Preis × 0,3) + (Punkte Qualität × 0,7), wobei Punkte Qualität = (Punkte UK1 × 0,5 + Punkte UK2 × 0,5).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAnalyse der wirtschaftlichen und sozioökonomischen Lage Sachsens
Gesamtwirtschaftliche Analyse Sachsens – aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten – mit folgenden Bestandteilen:
Datenquellen: u. a. Eurostat und regionale Statistikämter.
ESF- und EFRE-spezifische Datenanalyse
Detaillierte sozioökonomische Datenanalyse auf NUTS-3-Ebene, getrennt für ESF und EFRE.
ESF: Indikatoren und Kennzahlen (5–7 Stück) zu den Handlungsfeldern Beschäftigung, Bildung, Kompetenzen, soziale Inklusion und Klimaneutralität (gemäß Entwurf der NRPP-Verordnung).
EFRE: Auswertung der Förderperioden 2014–2020 und 2021–2027 – u. a. Projektanzahl je 1.000 Einwohner, Investitionsvolumen pro Kopf, thematische Ausrichtung. Datengrundlage u. a. www.europa-fördert-sachsen.de.
GIS-gestützte Kartierung
Räumliche Aufbereitung und Darstellung der EFRE-Projektdaten (Förderperiode 2014–2020) mittels GIS (z. B. ArcGIS oder QGIS). Erstellung thematischer Karten (u. a. DIN A3).
SWOT-Analyse und strategische Ableitungen
Durchführung einer getrennten SWOT-Analyse (Stärken/Schwächen/Chancen/Risiken) für EFRE und ESF, jeweils mit strategischen Ableitungen und evidenzbasierten Handlungsempfehlungen.
Priorisierung und Förderansätze
Priorisierung der Handlungsfelder und Skizzierung möglicher Förderansätze – separat für ESF und EFRE. Darstellung von Synergien zwischen beiden Fonds.
Integrierte territoriale Instrumente (ITI)
Niedrigschwellige Prüfung, ob integrierte territoriale Instrumente (ITI) im Freistaat Sachsen sinnvoll eingesetzt werden können.
Berichtswesen (vier Lieferstufen)
1. Konzept (10 Seiten, 4 Wochen nach Zuschlag): inhaltliche, methodische, zeitliche Vorgehensweise.
2. Zwischenbericht I (ca. 60 Seiten, 4 Wochen nach Konzept-Abnahme): ESF-Daten, SWOT, erste Handlungsempfehlungen.
3. Zwischenbericht II (ca. 60 Seiten, 7 Wochen nach Konzept-Abnahme): EFRE-Daten/GIS, SWOT, EFRE-Handlungsempfehlungen, Synergien.
4. Endbericht (ca. 90 Seiten, 5 Wochen nach ZWB II): Gesamtbericht inkl. max. 3-seitiger Zusammenfassung.
Jeder Bericht enthält eine Zusammenfassung (max. 3 Seiten), ist in deutscher Sprache, als Word oder PDF, unter Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Layouts zu liefern.
Projektmanagement und Erreichbarkeit
Auftaktgespräch binnen 2 Wochen nach Zuschlag (vor Ort beim Auftraggeber). Wöchentlicher Jour fixe (Videokonferenz/Telefon) und telefonische Erreichbarkeit Mo–Fr, 8:00–16:00 Uhr. Benennung einer zentralen Ansprechperson mit Vertretung.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Fachkunde)
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit über mindestens 3 Referenzen aus den letzten 10 Jahren. Alle drei Tätigkeitsbereiche (sozioökonomische Strukturen, regionale Disparitäten/Handlungsempfehlungen, Förderprogramme) müssen abgedeckt sein. Jede Referenz auf gesondertem Formblatt.
Personelle Anforderungen
Für die gesamte Vertragslaufzeit müssen mindestens zwei qualifizierte Personen benannt werden (auch bei Personalwechsel):
Weitere personelle Anforderungen:
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Ausschluss erfolgt bei:
Vor Zuschlag: Auskunft aus dem Wettbewerbsregister durch den Auftraggeber.
Präqualifikation (AVPQ): kann einzelne Erklärungen ersetzen (außer AEntG/MiLoG-Erklärung).
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Mindestens 3 Referenzen, die alle drei Tätigkeitsbereiche abdecken: (1) Analyse sozioökonomischer Strukturen / demografischer, wirtschaftlicher, sozialer Entwicklungen; (2) Analyse regionaler Disparitäten / Entwicklungsstärken und -trends + evidenzbasierte Handlungsempfehlungen; (3) Analyse/Bewertung von Förderprogrammen auf EU-, Bundes- oder Landesebene.
Pro Referenz das Formblatt „Erklärung_Referenzen"; Angabe Auftraggeber, Beschreibung des Auftragsgegenstands mit Bezug zu fachlich-inhaltlichen Anforderungen, Umsetzungszeitraum.