Akkreditierung eines Betreibers für Brandmeldesysteme im Open-House-Verfahren
Die Landeshauptstadt Kiel als für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes verantwortliche Körperschaft beabsichtigt, in einem offenen Akkreditierungsverfahren Unternehmen, die als Betreiber von Alarmübertragungsanlagen in der Landeshauptstadt Kiel tätig werden wollen, für diese Tätigkeit unter Vertrag zu nehmen. Die zugelassenen Unternehmen werden berechtigt und verpflichtet, Alarmübertragungs-Anlagen (AÜA) zum Anschluss von Brandmeldeanlagen (BMA) aus dem regionalen Zuständigkeitsberei
