Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland erneuert die Fahrbahnmarkierungen auf Bundesautobahnen im Bereich der Autobahnmeisterei Bonn. Betroffen sind Abschnitte der BAB 61 (beide Fahrtrichtungen, ca. km 160,200 bis km 175,770), der BAB 565 (Anschlussstelle BN-Beuel, FR Siegburg) sowie mehrere Anschlussstellen (AK Meckenheim, AS Rheinbach, T&R Peppenhoven, AS Miel).
Was zu tun ist: Alte Markierungen werden mit Feinstfräsen entfernt, gereinigt und fachgerecht entsorgt. Anschließend werden neue Markierungen in Kaltplastik (Typ I und Typ II) aufgebracht – Längsmarkierungen, Blockmarkierungen, Pfeile, Sperrflächen, Quermarkierungen und farbige Radwegmarkierungen. Hinzu kommen Verkehrssicherung (Verkehrszeichen- und Markierungspläne, kurzzeitige Sicherungsmaßnahmen, häufig auch Nachtarbeit), Entsorgungsnachweise sowie Kontroll- und Mustergleichheitsprüfungen. Auf dem Betriebsgelände der Autobahnmeisterei werden zusätzliche Parkplatzmarkierungen hergestellt.
Hinweise: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Hauptbauzeit liegt zwischen April und Oktober, die Gesamtausführung endet bis 31.10.2027. Ein Teillos (VRAO Anlage 9 an der AS BN-Beuel) muss deutlich früher – spätestens bis 30.09.2026 – fertig sein.
Auftraggeber:
Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Rheinland, Willy-Brandt-Platz 2, 47805 Krefeld (Außenstelle Köln, Deutz-Kalker-Straße 18–26, 50679 Köln)
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenDemarkierung und Reinigung
Alte Markierungen müssen mit einer geeigneten Feinstfräse rückstandslos entfernt werden. Die Fräsbreite entspricht der Strichbreite zzgl. 2 × 25 mm Kantenauslauf, der Linienabstand darf höchstens 3 mm betragen. Anschließend ist die Fläche mit Stahlbesen zu reinigen und das abgefräste Material aufzunehmen.
Vor dem Neuaufbringen loser Schmutz mit Luftdruckgebläse oder rotierender Bürste entfernen. Bei stärkerer Verschmutzung Saugkehrwagen einsetzen (Vergütung nur nach Bestätigung des Auftraggebers).
An Bauwerksübergangskonstruktionen ist die Demarkierung mindestens 10 cm zu unterbrechen.
Neumarkierung
Kaltplastikmarkierungen Typ II mit verbesserter Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Verkehrsklasse P 7) herstellen, Schichtdicke systemabhängig, mindestens 0,6 mm Nassfilmdicke. Sperrflächen als Dickschichtsystem in Kaltplastik-Glattstrich.
Umfang der Markierungen:
Mindesttagesleistung (trockenes Wetter) im BAB-Bereich: 4.000 m Strich pro Tag.
Parkplatzmarkierung auf Betriebsgelände
Auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Bonn Längsmarkierungen Typ I in 2-K-High-Solid-Farbe und Kaltplastik herstellen, inkl. Pfeilmarkierungen. An- und Abfahrt der Markierungskolonne sind als Tagessatz (8 Stunden) zu kalkulieren.
Verkehrssicherung und Pläne
Eigenständig erstellen: Verkehrszeichnenplan, Markierungsplan (nach RMS Teil A 2019). Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Behörde einholen, Ortsbesichtigung und Abstimmung durchführen.
Kurzzeitige Verkehrssicherungen (4–8 Std.) nach RSA-Regelplänen auf-, vorhalten, warten und abbauen. Hinweistafeln (bis 2,5 m²) und Verkehrsschilder (u.a. Roter Punkt, retroreflektierend RA2) liefern und aufstellen.
Abfallentsorgung
Markierungsabfälle sind unter den AVV-Schlüsseln 170203, 170302 und 200303 zu entsorgen. Nicht gefährliche Abfälle: Formblatt im Excel-Format nach Zuschlag. Gefährliche Abfälle ausschließlich über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe (§ 56 Nr. 2 KrWG) und zugelassene Beförderer (§ 54 KrWG). Erzeugernummer: E38201085 (1).
Begleitscheine gefährlicher Abfälle mindestens 2 Wochen vor Entsorgungsbeginn, Entsorgungsnachweis gefährlicher Abfälle ca. 4 Wochen vor Beginn beantragen.
Prüfungen und Proben
Hilfsleistungen für Kontrollprüfungen (bis 30 min je Prüfung), Probegefäße (1-l-Blechdose) und Probeträger (350 × 250 × 0,8 mm) liefern. Mustergleichheitsprüfung über die BASt durchführen lassen. Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand (Typ II Agglomeratmarkierung) im Bereich 10–50 km/h.
Strecken und Zeitfenster
Betroffene Bereiche (beispielhaft):
Sperrzeiten BAB 61: Mo–Fr 09:00–15:00 Uhr für beide Richtungen.
Vollsperrungen Anschlussstellen: i.d.R. 21:00–05:00 Uhr (u.a. AS Rheinbach, AS Miel nachts, T&R Peppenhoven sonntags).
Nachtarbeitszulage: 20:00–06:00 Uhr für Markierung, Demarkierung und Verkehrssicherung.
Allgemeine Bauzeit: 01.04. – 31.10. eines Jahres (witterungsabhängig; bei Gewährleistungsübernahme und passender Witterung zeitraumübergreifend möglich, mit schriftlicher Bestätigung des AG).
Ausführungsbeginn: spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung.
Vollendung Gesamt: bis 31.10.2027.
VRAO-Teillos AS BN-Beuel: höchste Priorität, spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung, bis 30.09.2026.
Anlauffristen nach Abruf durch den Auftraggeber
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und Zuverlässigkeit
Keine schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Keine Verurteilungen zu Freiheitsstrafen > 3 Monaten, Geldstrafen > 90 Tagessätzen oder Geldbußen > 2.500 € in den letzten 2 Jahren. Keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A (bzw. Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen).
Ab einem Auftragswert von 30.000 € (netto) Abfrage aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG).
Ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungspflichten (Steuern, Abgaben, Sozialversicherung). Kein Insolvenzverfahren anhängig/eröffnet, kein Antrag mangels Masse abgelehnt, keine Liquidation. Falls Insolvenzplan: Vorlage auf Verlangen.
Befähigung und Erlaubnis
Eintragung Handelsregister (Nr., Amtsgericht) oder Handwerksrolle oder IHK – bzw. Nachweis, dass keine Eintragungspflicht besteht. Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifikation (bevorzugter Weg) oder alternativ Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Eignungsformular vorgegebene Mindestjahresumsätze (gesamt und im relevanten Tätigkeitsbereich) sowie testierte Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre.
Präqualifikation beschleunigt die Eignungsprüfung erheblich.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren (Bezeichnung, eigener Auftragswertanteil, Ausführungszeitraum, Auftraggeber). Nachweis der Verfügbarkeit erforderlicher Arbeitskräfte und technischer Fachkräfte.
Pflicht-Personal auf der Baustelle:
Pflicht-Geräte:
Ergänzende Eignungsnachweise auf Verlangen
Diese Nachweise sind nur dann einzureichen, wenn die Vergabestelle sie durch Ankreuzen im Eignungsformular anfordert:
Bei enger Wahl zusätzlich auf gesondertes Verlangen:
Verfahrensregeln zur Eignung
Sprache: Nachweise in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung.
Wirtschaftliche/rechtliche Verbindungen: Auf Verlangen Auskunft über Verbindungen zu anderen Unternehmen.
Wertungsausschluss: Wird der MVAS-99-Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Nebenangebote: Nicht zugelassen.
Bauleistungen, die mit der Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen vergleichbar sind (Markierungsarbeiten auf Bundesautobahnen/-straßen)
Pro Referenz sind Bezeichnung der Leistung, eigener Auftragswert-Anteil, Ausführungszeitraum und Auftraggeber zu nennen. Auf Verlangen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung vorzulegen.