Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Bückeburg beschafft im Wege des Leasings (90 Monate Laufzeit) ein schmales kommunales Multifunktionsfahrzeug inklusive mehrerer An- und Aufbaugeräte (Gießarm, Wasserfass, Schneepflug, Bandstreuer) für den Baubetriebshof. Zum Lieferumfang gehören außerdem Zulassung, Überführung und Einweisung der Mitarbeitenden. Bieter müssen ein vollständiges Angebot elektronisch über die Vergabeplattform einreichen und dabei alle geforderten Eigenerklärungen und Formblätter beifügen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFahrzeug (Kernstück)
Schmalspur-Multifunktionsfahrzeug (Kommunalgeräteträger) mit folgenden Merkmalen:
An- und Aufbaugeräte
Folgende Wechselgeräte sind im Lieferumfang enthalten:
Nebenleistungen und Erfüllungsort
Zusätzlich zum Fahrzeug und den Geräten sind folgende Nebenleistungen zu erbringen:
Erfüllungsort: Bauhof Bückeburg, Hinüberstraße 10, 31675 Bückeburg.
Beschaffungsform und Vertragslaufzeit
Die Beschaffung erfolgt im Wege des Leasings. Die tatsächliche Vertragslaufzeit beträgt 90 Monate ab Vertragsbeginn. Für die Preisermittlung ist zusätzlich eine 48-Monats-Variante anzugeben. Die Herstellergarantie läuft 24 Monate ab Fahrzeugübergabe.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (gewerberechtlich)
Der Bieter muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen. Nachweise erfolgen über die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) und/oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Service-Nähe
Die nächste Service-Werkstatt des Anbieters darf maximal 150 km vom Bauhof Bückeburg (Hinüberstraße 10) entfernt sein. Der Bieter hat die Entfernung in km sowie sein Händlernetz im Angebot anzugeben.
Compliance: Mindestlohn / Tariftreue
Der Bieter verpflichtet sich mit der Tariftreueerklärung nach § 4 NTVergG, seinen Beschäftigten in Deutschland mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen (13,90 € ab 01.01.2026, 14,60 € ab 01.01.2027) und entsprechende Mindestentgeltregelungen (MiLoG, AEntG, AÜG, TVG) einzuhalten. Werden Nach- oder Verleihunternehmen eingesetzt, müssen diese jeweils eine eigene Erklärung abgeben.
Compliance: Russland-Sanktionen
Der Bieter darf weder eine russische Staatsangehörigkeit besitzen noch in Russland niedergelassen sein, nicht mehrheitlich im Eigentum solcher Personen/Unternehmen stehen und nicht in deren Namen oder auf deren Anweisung handeln. Der Einsatz entsprechender Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Verleiher ist auf maximal 10 % des Auftragswerts begrenzt (Art. 5k EU-VO 833/2014 i. d. F. der VO (EU) 2022/1269).
Zuverlässigkeit
Ab einer Auftragssumme von 30.000 € (netto) fordert der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz an. Ab 50.000 € (netto) ist eine Sicherheitsleistung zu stellen (Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß VHB-Formblatt oder inhaltlich identische Erklärung).