Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Markkleeberg schreibt den Winterdienst (Räumen und Streuen) auf öffentlichen Flächen in den drei Stadtteilen Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain für die Saison 2026/2027 aus. Betroffen sind Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Bushaltestellen sowie befestigte und wassergebundene Flächen an insgesamt 16 Standorten.
Bieter müssen ihr Angebot elektronisch über www.evergabe.de bis spätestens 15.07.2026 um 10:00 Uhr einreichen. Der Vertrag läuft vom 01.12.2026 bis 15.03.2027 und kann um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach dem Kriterium Preis.
Gefordert werden u.a. das ausgefüllte Leistungsverzeichnis, eine Eigenerklärung zur Eignung, Nachweise zu Umsatz und Referenzen, Angaben zur Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung sowie ggf. ein Nachunternehmerverzeichnis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis, 100 % Kriteriengewichtung – niedrigster Preis erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenEinsatzgebiet und Flächen
Der Winterdienst ist an 16 Standorten in den Stadtteilen Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain durchzuführen.
Zu den Flächen zählen:
Die detaillierten Mengenangaben je Standort sind im Leistungsverzeichnis LV 161 hinterlegt.
Auslösekriterien und Arbeitsgänge
Der Winterdienst wird ausgelöst bei:
Pro Einsatz sind bis zu 15 Arbeitsgänge vorgesehen. Die Mengenangaben im LV beziehen sich auf diese 15 Durchgänge. Zusätzlich sind Positionen für extreme Witterungsbedingungen (Eisregen o.ä.) ausgewiesen.
Räumung und Streuung
Räumung:
Streuung:
Einsatzzeiten und Erreichbarkeit
Winterdienst-Verpflichtung:
Straßensperrungen bedürfen der Zustimmung der Auftraggeberin mindestens 72 Stunden vor Leistungsbeginn.
Geräte, Material und Entsorgung
Alle Geräte und Fahrzeuge sind einsatzfähig vorzuhalten und den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entsprechend einzusetzen. Das anfallende Kehrgut (Sand, Splitt, Streureste) ist Eigentum des Auftragnehmers und fachgerecht zu entsorgen. Lagepläne der zu betreuenden Flächen werden nach Auftragsvergabe übergeben.
Dokumentation und Abnahme
Nach jedem Einsatz erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber. Die Leistungen sind in Reinigungsbüchern zu dokumentieren. Bei Vertragsende (15.03.2027) besteht eine KEHR-Pflicht. Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind diese spätestens bis zu deren Leistungsbeginn zu benennen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatznachweis: Erklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf vergleichbare Leistungen (Winterdienst / Räum- und Streudienste). Bei Gemeinschaftsleistungen ist der jeweilige Anteil anzugeben.
Fachliche Leistungsfähigkeit
Referenzen: Mindestens 3 vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren. Pflichtangaben je Referenz: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Personal: Nachweis, dass die für die Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Bei engerer Wahl: jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre nach Lohngruppen sowie Benennung der Leitungspersonen.
Persönliche Zuverlässigkeit
Keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. Es dürfen keine Verurteilungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister relevant sind (Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 € in den letzten 2 Jahren).
Insolvenzrechtliche Voraussetzungen
Es darf kein Insolvenzverfahren laufen oder eröffnet sein, kein Antrag mangels Masse abgewiesen sein und das Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden. Auf Verlangen ist ein Insolvenzplan vorzulegen.
Steuern, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
Steuern und Abgaben: Ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer- und Abgabepflichten (auf Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts).
Sozialversicherung: Ordnungsgemäße Erfüllung der Beitragspflichten (auf Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse).
Berufsgenossenschaft: Mitgliedschaft – auf Verlangen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung und Lohnsummen.
Registereintragung und gewerbliche Voraussetzungen
Eintragung im Berufsregister des Sitzes/Wohnsitzes (sofern verpflichtend). Auf Verlangen sind Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Handwerksrolle vorzulegen. Zudem Erklärung, dass die gewerblichen Voraussetzungen für die Leistungsausführung erfüllt sind.
Versicherungsnachweis
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherers und der Deckungssumme. Eine Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Winterdienst / Räum- und Streudienste auf öffentlichen Flächen)
Pflichangaben je Referenz: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum; bei Teilnahmewettbewerb mit Teilnahmeantrag, sonst erst bei engerer Wahl vorzulegen.