Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen
- Der 1. Bauabschnitt umfasst sieben Haltestellen im Hauptort und in den Teilorten Zimmerbach und Tanau. Vorgesehen sind Kasseler Sonderbordsteine, angepasste Gehwege und Aufstellflächen, ein Auffindestreifen im Einstiegsbereich und erhöhte Sitzbänke in den Wartehäuschen. Die Kosten der einzelnen Haltestellen stehen in der Kostenberechnung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Konzept zur Umgestaltung der Bushaltestellen liegt vor (erledigt)Dezember 2024
- Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt aufgestellt (erledigt)11.09.2026
- Entwurfsplanung und Förderantrag standen auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)25.09.2026
- Förderantrag auf Grundlage der Entwurfsplanungals Nächstesdanach
- Umsetzung des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellennach Bewilligung der Fördermittel
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 23.01.2025 grundsätzlich für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen im Gemeindegebiet ausgesprochen. Dafür wurden Haushaltsmittel für Planung und Umsetzung vorgesehen. In einem ersten Schritt wurden die Haltestellen ausgewählt, die wegen ihrer Lage, Bedeutung und Frequentierung Vorrang haben. Davor lag ein Konzept zur Umgestaltung vom Dezember 2024 vor.
Ein von der Gemeinde beauftragtes Ingenieurbüro hat die Entwurfsplanung mit Lageplan und Kostenberechnung ausgearbeitet und sollte sie in der Sitzung vorstellen. Sie ist die Grundlage für den Förderantrag. Die dafür nötige Befürwortung der Gleichstellungsbeauftragten wurde bei einem Vor-Ort-Termin zugesichert und sollte in den nächsten Tagen eingehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Gemeinderat lag die Entwurfsplanung zur Kenntnisnahme vor. Er sollte beschließen, auf dieser Grundlage den Förderantrag für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen zu stellen.
Noch offen
- Ob die Fördermittel bewilligt werden, ist offen.
- Die Kosten der einzelnen Haltestellen stehen nur in der Kostenberechnung, die der Vorlage beiliegt.
- Die Freigabe des Grundstückseigentümers für die Verbreiterung des Wartebereichs an der Haltestelle Kirche im Hauptort sollte Ende September 2026 erfolgen.
Ort der Leistung
Durlangen, Baden-Württemberg
Markiert ist Durlangen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Haushaltsmittel für Planung und Umsetzung sind vorgesehen, der Förderantrag geht an das Programm LGVFG-ÖPNV. Der Fördersatz liegt bei 75 % der Kosten, solange die pauschalierten Höchstbeträge nicht überschritten werden. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass die Fördermittel bewilligt werden, und richtet sich nach den im Haushalt bereitgestellten Mitteln.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.