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Seefest und Festplatznutzung in Rainau

Nach dem LEADER-Antrag zur Aufrüstung der Festplatzinfrastruktur und den Nachbesprechungen zum Seefest 2026 soll die Gemeinde den Veranstaltungsbetrieb am Bucher Stausee übernehmen. Die Beschlussvorlage sieht die organisatorische und finanzielle Verantwortung ab der Saison 2027 vor, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Entscheidung des Gemeinderats, organisatorische und finanzielle Zuständigkeit soll vor Beginn der Saison 2027

Ausführung

Organisatorische und finanzielle Zuständigkeit soll vor Beginn der Saison 2027 bei der Gemeinde gebündelt werden.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Veranstaltungsbetrieb und Festplatznutzung
Die Gemeinde soll ab der Saison 2027 die organisatorische und finanzielle Verantwortung für das Seefest übernehmen und als Veranstalterin auftreten. Sie soll die Vermietung und vertragliche Abwicklung der Festplatzinfrastruktur gegenüber Dritten übernehmen, Verträge mit Sponsoren, Standbetreibern, externen Veranstaltern und sonstigen Nutzern abschließen sowie Einnahmen und Ausgaben aus dem Seefest, „Momente am Bucher Stausee“, der Kiosk- und Seebühnenverpachtung sowie der Festplatzvermietung steuerlich zuordnen und erfassen. Bau- und sonstige Eingangsrechnungen sollen auf die Gemeinde ausgestellt und dem Veranstaltungsbetrieb beziehungsweise dem BgA zugeordnet werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeinde übernimmt die organisatorische und finanzielle Verantwortung für das Seefest und tritt als Veranstalterin aufals Nächstesab der Saison 2027
  2. Organisatorische und finanzielle Zuständigkeit wird bei der Gemeinde gebündeltvor Beginn der Saison 2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Nach dem LEADER-Antrag zur Aufrüstung der Festplatzinfrastruktur und internen Nachbesprechungen zum Seefest 2026 wurden die organisatorischen Strukturen überprüft.

Die Gemeinde soll Veranstalterin und Betreiberin werden. Die Aufgaben des Bürgervereins gehen auf die Gemeinde über.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll die Neuordnung zustimmend zur Kenntnis nehmen und den beschriebenen Änderungen zustimmen.

Noch offen

  • Entscheidung des Gemeinderats ist im Dokument nicht enthalten.
  • Höhe und konkrete Ausgestaltung der Investition sowie der LEADER-Fördermittel sind nicht genannt.
  • Weitere erforderliche Schritte zur Auflösung des Bürgervereins und zur organisatorischen Umsetzung der Neuordnung sollen eingeleitet werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
LEADER-Antrag zur Aufrüstung der Festplatzinfrastruktur, Höhe nicht genannt
Finanzierung
Neuordnung soll die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Investition in die Festplatzinfrastruktur schaffen, soweit gesetzlich möglich. Beträge sind nicht genannt.

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