Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Veranstaltungsbetrieb und Festplatznutzung
- Die Gemeinde soll ab der Saison 2027 die organisatorische und finanzielle Verantwortung für das Seefest übernehmen und als Veranstalterin auftreten. Sie soll die Vermietung und vertragliche Abwicklung der Festplatzinfrastruktur gegenüber Dritten übernehmen, Verträge mit Sponsoren, Standbetreibern, externen Veranstaltern und sonstigen Nutzern abschließen sowie Einnahmen und Ausgaben aus dem Seefest, „Momente am Bucher Stausee“, der Kiosk- und Seebühnenverpachtung sowie der Festplatzvermietung steuerlich zuordnen und erfassen. Bau- und sonstige Eingangsrechnungen sollen auf die Gemeinde ausgestellt und dem Veranstaltungsbetrieb beziehungsweise dem BgA zugeordnet werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinde übernimmt die organisatorische und finanzielle Verantwortung für das Seefest und tritt als Veranstalterin aufals Nächstesab der Saison 2027
- Organisatorische und finanzielle Zuständigkeit wird bei der Gemeinde gebündeltvor Beginn der Saison 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Nach dem LEADER-Antrag zur Aufrüstung der Festplatzinfrastruktur und internen Nachbesprechungen zum Seefest 2026 wurden die organisatorischen Strukturen überprüft.
Die Gemeinde soll Veranstalterin und Betreiberin werden. Die Aufgaben des Bürgervereins gehen auf die Gemeinde über.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll die Neuordnung zustimmend zur Kenntnis nehmen und den beschriebenen Änderungen zustimmen.
Noch offen
- Entscheidung des Gemeinderats ist im Dokument nicht enthalten.
- Höhe und konkrete Ausgestaltung der Investition sowie der LEADER-Fördermittel sind nicht genannt.
- Weitere erforderliche Schritte zur Auflösung des Bürgervereins und zur organisatorischen Umsetzung der Neuordnung sollen eingeleitet werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- LEADER-Antrag zur Aufrüstung der Festplatzinfrastruktur, Höhe nicht genannt
- Finanzierung
- Neuordnung soll die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Investition in die Festplatzinfrastruktur schaffen, soweit gesetzlich möglich. Beträge sind nicht genannt.
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In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.