Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Radwegneubau
- Geplant ist ein Radweg entlang der K 6180 zwischen Stockach und Zoznegg.
- Weitere Planung
- Die weiteren Planungsschritte umfassen insbesondere Bauwerksplanung, die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bestätigung des Vorhabens im Bau- und Investitionsprogramm Radwege 2027 bis 2030 (erledigt)28.09.2026
- Vorstellung der Planung in der öffentlichen Gemeinderatssitzungals Nächstes03.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Vorhaben ist seit mehreren Jahren im Bau- und Investitionsprogramm Radwege des Landkreises enthalten und wurde am 28.09.2026 im Rahmen des Bau- und Investitionsprogramms Radwege 2027 bis 2030 erneut bestätigt.
Die Entwurfsplanung läuft. Währenddessen entstehen für die Gemeinde Mühlingen keine Kosten. Eine finanzielle Beteiligung der Kommunen kommt frühestens nach Abschluss verbindlicher Vereinbarungen in Betracht.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll den geplanten Radwegneubau begrüßen und dessen Umsetzung favorisieren, sofern sich der kommunale Kostenanteil im derzeit absehbaren Rahmen von ca. 111.000 € bis 222.000 € bewegt.
Noch offen
- Ob der Fördersatz von 75 % erreicht werden kann, ist noch offen, er kommt laut Landkreis für Projekte mit Anwendung des in Planung befindlichen Klimamobilitätsplans in Betracht.
- Baukosten, Förderfähigkeit und endgültige Kostenverteilung sind noch zu konkretisieren.
- Eine finanzielle Beteiligung der Kommunen kommt frühestens nach Abschluss verbindlicher Vereinbarungen in Betracht.
Ort der Leistung
Mühlingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Mühlingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Grober Kostenanteil der Gemeinde bei 75 % Förderungca. | 111.000 € |
|---|---|
| Grober Kostenanteil der Gemeinde bei 50 % Förderungca. | 222.000 € |
- Förderung
- Möglicher Fördersatz nach LGVFG: 75 % oder 50 %
- Finanzierung
- Während der laufenden Entwurfsplanung entstehen für die Gemeinde Mühlingen keine Kosten. Mögliche Fördersätze nach LGVFG sind 75 % oder 50 %.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.