Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung, Teil I
- Teil I war bei Antragstellung für das 1. und 2. Quartal 2027 eingeplant, ggf. mit eingeschränktem Badebetrieb.
- Sanierung, Teil II
- Teil II war für das 4. Quartal 2027 bis zum 2. Quartal 2028 eingeplant, wieder mit der Option einer verkürzten Badesaison.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Sanierung mit der geringeren Bundesförderung stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (Tagesordnungspunkt 12) (erledigt)21.10.2026
- Teil I der Sanierung, bei Antragstellung so geplantals Nächstes1. bis 2. Quartal 2027
- Teil II der Sanierung, bei Antragstellung so geplant4. Quartal 2027 bis 2. Quartal 2028
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Westhausen hat im Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten einen Förderantrag für die Sanierung des Freibads eingereicht. Die Sanierungsstudie nennt Gesamtkosten von 4.620.000 €. In Aussicht gestellt war eine Förderquote von bis zu 75 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Freibad am 23. September 2026 als eines von 195 kommunalen Projekten ausgewählt. Die in Aussicht gestellte Fördersumme beträgt 685.000 €, ca. 15 % der Gesamtkosten. Eine weitere Antragstellung in einem kommenden SKS-Bundesprogramm ist ausgeschlossen.
Gegenüber dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) muss die Gemeinde noch bestätigen, dass sie die Maßnahme mit dem geringeren Zuschuss umsetzen und den Eigenanteil selbst oder über andere Zuschüsse finanzieren kann.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Vorlage schlägt vor, die Sanierung auch mit den geringeren Zuschussmitteln aus dem SKS-Programm umzusetzen. Der Restbetrag von 3.935.000 € soll aus Eigenmitteln oder anderen Zuschüssen kommen.
Noch offen
- Die Gemeinde muss dem BBSR noch bestätigen, dass sie die Sanierung mit 685.000 € Bundesmitteln umsetzen kann.
- Fließen die ELR-Zuschüsse nicht wie geplant, erhöht sich der Eigenanteil der Gemeinde.
- Eventuell können noch nicht verplante Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes (LuKIFG, rund 3,8 Mio. €) eingesetzt werden.
Ort der Leistung
Westhausen, Baden-Württemberg
Markiert ist Westhausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierung Freibad Westhausen, Gesamtkostenlaut Sanierungsstudie | 4.620.000 € |
|---|
- Förderung
- Bund 685.000 € in Aussicht gestellt (SKS-Schwimmbäder), Land ELR 2027 bis 750.000 € beantragt
- Finanzierung
- Der Bund stellt 685.000 € aus dem Programm SKS-Schwimmbäder in Aussicht. Für 2027 ist ein Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) von bis zu 750.000 € beantragt, für 2028 kann dieselbe Summe nochmals beantragt werden. Den Restbetrag von 3.935.000 € sollen Eigenmittel oder andere Zuschüsse decken.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.