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Frühe PlanungGemeinde Wiesenbach · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Abrundung des Gewerbegebiets in Wiesenbach

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Grundlage für einen Bebauungsplan zur Abrundung des Gewerbegebiets. Vorgesehen sind zusätzliche Gewerbeflächen sowie der Ausbau und die Verlängerung der Straße Zollstock, die Planung befindet sich im Vorentwurf.

Nächster Schritt

Beratung in der Verbandsversammlung am 18. November 2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Informationsvorlage

Gewerbeflächen und Straßenbau
Geplant sind zusätzliche gewerbliche Bauflächen. Die Straße Zollstock soll von gegenwärtig ca. 4,00 m auf künftig 6,00 m verbreitert werden, dafür ist ein Eingriff auf einer Fläche von ca. 130 m² in das angrenzende Gewerbegrundstück vorgesehen. Falls der Ausbau nicht möglich ist, soll die Zufahrt von der Straße Maistumpf über das Gelände der Feuerwehr erfolgen.
Verlängerung der Straße Zollstock
Die Straße Zollstock soll um ca. 40 m nach Süden verlängert werden und dort 7,00 m breit sein. Das vorhandene Einlaufbauwerk muss dafür überbaut und ca. 40 m südlich neu errichtet werden.
Gutachten
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans soll die Gemeinde Wiesenbach eine artenschutzrechtliche Prüfung beauftragen. Angaben zu Auswirkungen auf Menschen sollen nach Vorlage eines Schallgutachtens ergänzt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Informationsvorlage

  1. Sitzung des Gremiums GR (erledigt)22.10.2026
  2. Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckargemündals Nächstes18. November 2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Vorentwurf betrifft die 7. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemeinde Wiesenbach. Die Angebotsplanung soll die Grundlage für einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet schaffen, zulässige Nutzungen werden in der verbindlichen Bauleitplanung geregelt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Die artenschutzrechtliche Prüfung ist im Bebauungsplanverfahren zu beauftragen, die Begründung wird nach Vorlage des Gutachtens ergänzt.
  • Angaben zu den Auswirkungen auf Menschen sollen nach Vorlage eines Schallgutachtens ergänzt werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Informationsvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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