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Windpark Langenzell in Wiesenbach

Der Gemeindeverwaltungsverband führt die Flächennutzungsplanung für den Windpark Langenzell fort. Nach der frühzeitigen Beteiligung ist als nächster Schritt die Offenlage mit den inzwischen erstellten Gutachten vorgesehen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Windpark Wiesenbach
Geplant sind fünf Windenergieanlagen. Für die Flächennutzungsplanänderung wurden Gutachten erstellt, darunter eine Fledermauserfassung mit Netzfängen, akustischen Dauererfassungen und Ermittlung des Quartierpotenzials.
Artenschutzmaßnahmen
Vorgeschlagen sind eine Bauzeitenbeschränkung für die Waldrodung und der Verschluss von Baumhöhlen vor der Rodung bei WEA 5, eine Betriebszeitenregelung mit pauschalem Abschaltmodus sowie Habitatbaumgruppen mit Fledermauskästen. Für die waldfreien Betriebsflächen an WEA 5 ist ein Ausgleich im Verhältnis 1:2 genannt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)10.03.2025 bis 16.04.2025
  2. Fledermauserfassung (erledigt)2025
  3. Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Flächennutzungsplanänderung, Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB mit den inzwischen erstellten Gutachten. Im Rahmen der Änderung wird kein ergänzender Untersuchungsbedarf zum Biber angenommen, Änderungen am Entwurf werden nicht erforderlich.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 10.03.2025 bis 16.04.2025 statt. Zwei Stellungnahmen bezogen sich auf den Windpark Langenzell.

Für den geplanten Windpark Wiesenbach mit fünf Windenergieanlagen wurde 2025 eine Fledermauserfassung durchgeführt. Die Gemeinde Wiesenbach plant die Ausweisung einer Fläche für Windenergieanlagen im Bauleitplanverfahren.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wird, keinen ergänzenden Untersuchungsbedarf zum Biber anzunehmen und den Entwurf unverändert zu lassen.

Noch offen

  • Die artenschutzrechtlichen Auswirkungen an planexternen Zufahrten werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft.
  • Kollisionsrisiken an allen Anlagenstandorten und der Verlust potenzieller Quartiere in den Baubereichen der Zuwegung sind ohne Maßnahmen nicht auszuschließen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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