Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planungsrecht für Autohaus
- Die 8. Änderung des Bebauungsplans schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Autohauses im IN•KOM Südwest. Der Geltungsbereich umfasst 0,7 ha und Teile der Flurstücke 1812/96 und 2277.
- Geh- und Radweg
- Südlich und östlich der Gewerbeflächen soll die Geh- und Radwegeverbindung vom Eschachtal über das IN•KOM Südwest bis nach Zimmern ob Rottweil ausgebaut werden.
- Örtliche Bauvorschriften
- Vorgesehen sind Flachdächer oder Dächer mit einer Dachneigung bis 35°. Flachdächer sind mindestens zu 50 % extensiv mit mindestens 12 cm Substrat zu begrünen, mindestens 25 % sind für die Nutzung regenerativer Energien, insbesondere Solarenergie, baulich vorzubereiten. Einfriedungen dürfen höchstens 2,0 m hoch sein, nicht überbaubare Flächen sind gärtnerisch anzulegen.
- Werbeanlagen
- Reklameschriften dürfen höchstens 7,0 m hoch sein. Werbescreens und Lichtwerbung am Himmel sind unzulässig.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (erledigt)01.12.2025 bis 16.01.2026
- Beratung über den Satzungsbeschlussals Nächstes03.11.2026
Vergabeverfahren
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, sie fand vom 01.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 statt. Stellungnahmen wurden abgewogen, für den Satzungsbeschluss sind nur kleine Ergänzungen und Anpassungen benannt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Auf nördlichen Teilflächen war bisher ein Sondergebiet „Raststätte“ festgesetzt. Nachdem sich westlich ein Hotel mit Self-Service-Konzept etabliert hat, kann die verbleibende Fläche gewerblich genutzt werden.
Ein Autohaus hat Interesse an einer Ansiedlung bekundet. Der Zweckverband führt das Bebauungsplanverfahren eigenständig anstelle der Gemeinde durch, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 01.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 statt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, die 8. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 06.10.2026 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Noch offen
- Der Satzungsbeschluss steht am 03.11.2026 zur Beratung an, ein Sitzungsergebnis ist nicht belegt.
- Nach dem Satzungsbeschluss sollen die Satzungsbeschlüsse ortsüblich bekannt gemacht, die Anzeige beim Landratsamt Rottweil vorgenommen und der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Ort der Leistung
Zimmern ob Rottweil, Baden-Württemberg
Markiert ist Zimmern ob Rottweil, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.