Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Verkauf der Bauplätze und Bebauungskonzept
- Zum Verkauf stehen die Flurstücke 93/3 und 93/4 an der Hauptstraße mit zusammen 1.008 m². Bieter sollen ein verbindliches Kaufpreisangebot und ein städtebaulich-architektonisches Umsetzungskonzept für ein Mehrfamilienhaus vorlegen. Die Käuferin oder der Käufer verpflichtet sich vertraglich zur zügigen Umsetzung des vorgeschlagenen Bebauungs- und Nutzungskonzepts.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Gemeinderat entscheidet später über Konzept, Kaufpreisangebot und Verkauf, ein Termin ist nicht genannt.als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Einstufiges Bieterverfahren beziehungsweise Investorenauswahlverfahren als freiwillige öffentliche Ausschreibung. Der Gemeinderat bewertet die Angebote, Konzeptqualität und Kaufpreis werden gleichermaßen gewichtet, zugleich ist ein Verkauf zum Höchstpreis beabsichtigt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde besitzt zwei unbebaute Bauplätze an der Hauptstraße. Wegen ihrer Lage und Größe sollen sie zur Aufwertung der Hauptstraße und für neue Wohneinheiten mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden. Der Verkaufserlös ist als Einnahme im Haushaltsplan 2026 veranschlagt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Beschlussvorlage sieht den Verkauf der beiden Bauplätze im Bieterverfahren mit Vorlage eines Umsetzungskonzepts vor.
Noch offen
- Der Gemeinderat entscheidet später über Konzept und Kaufpreisangebot sowie über den Verkauf.
- Der konkrete Umsetzungszeitpunkt ist noch festzulegen. Die Gemeinde ist nicht zum Verkauf verpflichtet.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Einnahmen aus VerkaufserlösenHaushaltsansatz 2026 | 350.000 € |
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- Finanzierung
- Der Verkaufserlös ist als Einnahme im Haushaltsplan 2026 veranschlagt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.