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Vergabe läuftStadt Langenau · Planung & Beratung, Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Sitzung am

Bebauungsplan Am Hägle in Langenau

Das rund 1,06 ha große Plangebiet am südlichen Ortsrand von Albeck ermöglicht die Erweiterung des Laserprint-Standorts und ein Wohngebäude. Der Ortschaftsrat empfiehlt die erneute Auslegung des Entwurfs, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Ausschreibung

Die Bauleistungen schreibt später der private Bauherr aus.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanung
Das etwa 1,06 ha große Gebiet am südlichen Ortsrand von Albeck liegt an der Robert-Bosch-Straße (L1079) und dem geschotterten Weg 585/7. Es soll als Mischgebiet die Erweiterung des Laserprint-Standorts nach Westen und ein Wohngebäude ermöglichen.
Ökologischer Ausgleich
Der Ausgleichsbedarf beträgt 3.173 m². Innerhalb des Plangebiets ist eine Ausgleichsfläche von 2.126 m² mit Hecke, Überhältern und Krautsaum vorgesehen, sie erbringt einen Kompensationsumfang von 3.189 ökologischen m².
Erschließung und Anschlüsse
Die Erschließung erfolgt zunächst über bestehende Zufahrten zur L1079. Eine spätere Erschließung über den Weg 585/7 ist optional und erfordert dessen Ausbau, Wasser-, Schmutzwasserkanal- und DSL-Anschlüsse sind auf Kosten des Antragstellers herzustellen.
Entwässerung
Gewerblich genutzte Hofflächen sind wasserundurchlässig zu befestigen und in den öffentlichen Regenwasserkanal zu entwässern. Sauberes Niederschlagswasser von Dächern und Baugrundstücken ist auf den Grundstücken zu versickern.
Bepflanzung und Artenschutz
Im Norden sind vier mittelkronige Bäume zu pflanzen, ihre Standorte können um bis zu zehn Meter verschoben werden. Im westlichen Plangebiet ist die Scheune zu erhalten, ein Abriss erfordert eine erneute Artenschutzprüfung.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen (erledigt)28.11.2025
  2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung berührter Stellen (erledigt)22.12.2025 bis 30.01.2026
  3. Ortschaftsrat empfiehlt erneute Auslegung und Beteiligung, Ergebnis nicht enthalten (erledigt)19.10.2026
  4. Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, vorgeschlagen am 19.10.2026als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind vorgeschlagen. Bauleistungen schreibt später der private Bauherr aus.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Gemeinderat beschloss am 28.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der berührten Stellen fanden bis 30.01.2026 statt.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen und den Konflikt zwischen Gewerbe, Wohnen und Landschaftsbild bewältigen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ortschaftsrat empfiehlt, den Entwurf in der Fassung vom 12.03.2026/01.09.2026 zu billigen, erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

Noch offen

  • Die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind vorgeschlagen, ein Beschlussergebnis ist nicht enthalten.
  • Für eine mögliche spätere Erschließung über den Weg 585/7 sind erforderliche Nachweise gegebenenfalls noch vorzulegen.
  • Der Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbands Langenau wird neu aufgestellt, der Bebauungsplan soll daraus entwickelt sein, sobald er rechtskräftig ist.
  • Schallschutz für Schlafräume an Fassaden mit nächtlichen Außenpegeln über 45 dB(A) ist in der Gebäudeplanung zu berücksichtigen, die Umsetzung erfolgt im jeweiligen Bauantrag.
  • Vor einem möglichen Abriss der vorhandenen Scheune ist eine erneute Artenschutzprüfung erforderlich.

Ort der Leistung

Langenau, Baden-Württemberg

Markiert ist Langenau, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Verfahrens- und Erschließungskosten trägt vollständig der Antragsteller, der Stadt entstehen dafür keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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