Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohnbebauung
- Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit Ein- und Doppelhäusern in offener Bauweise. Geplant sind 29 zweigeschossige Wohngebäude, bisher waren 24 vorgesehen.
- Dachgestaltung
- Die Gebäude sollen Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 25 bis 45 Grad erhalten.
- Obstbaumpflanzung
- Geplant ist die Pflanzung von 29 Obstbäumen lokaler Sorten, ursprünglich waren 19 vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange (erledigt)23.03.2026 bis 24.04.2026
- Zweite beschränkte Beteiligung (erledigt)24.08.2026 bis 04.09.2026
- Vorgesehene Beschlussfassung im Gemeinderat (erledigt)22.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
In Dächingen besteht ein hoher Bedarf an Baugebieten. Der seit 18.06.2004 rechtskräftige Bebauungsplan wird in seinem noch unbebauten westlichen Teil geändert, um dichtere Bebauung mit kleineren Grundstücken zu ermöglichen.
Das Plangebiet umfasst ca. 2,12 ha am südlichen Ortsrand von Dächingen. Die Vorlage war am 22.10.2026 zur Beschlussfassung im Gemeinderat vorgesehen, ein Beschlussergebnis ist nicht dokumentiert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Abwägungstabellen zu behandeln und den Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.09.2026 als Satzung zu beschließen.
Noch offen
- Das Ergebnis der für den 22.10.2026 vorgesehenen Beschlussfassung ist in der Vorlage nicht dokumentiert.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.