Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanänderung und örtliche Bauvorschriften
- Die Änderung umfasst das ehemalige Hallenbad und die Tennishalle. Vorgesehen sind Veranstaltungen, Hochzeiten, Events, Gastronomie in Verbindung mit Veranstaltungen sowie Hotelbetrieb. Die zulässige Grundfläche soll ca. 7.500 m² betragen.
- Hotelanbau
- Ein Hotelanbau an das ehemalige Hallenbad parallel zur Lehenstraße ist als zweiter Schritt geplant.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Schließung des ehemaligen Hallenbads (erledigt)15.05.2024
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (erledigt)16.02.2026 bis 20.03.2026
- Entscheidung des Gemeinderats über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss (erledigt)20.10.2026
- Beschluss über Stellungnahmen und Satzung am 20.10.2026, Ergebnis nicht belegtals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die frühzeitige Beteiligung wurde verzichtet, die Beteiligung lief vom 16.02.2026 bis 20.03.2026.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das ehemalige Hallenbad ist seit 15.05.2024 geschlossen. Ein Investor plant zunächst eine Hochzeitslocation und anschließend einen Hotelanbau parallel zur Lehenstraße.
Die Änderung und Erweiterung der Nutzung gegenüber der ursprünglichen Nutzung erfordern eine Anpassung des Bebauungsplans. Das Plangebiet ist ca. 1,82 ha groß und liegt östlich der Kreuzungen Lehenstraße/Hauptstraße und Auinger Weg/Lehenstraße/Finkenstraße, darin befinden sich das ehemalige Hallenbad und die Tennishalle.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stellungnahmen sollen behandelt und der Bebauungsplan „Lehen II“ 2. Änderung sowie die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen werden.
Noch offen
- Beschlussergebnis des Gemeinderats zur Sitzung am 20.10.2026 ist nicht enthalten.
Ort der Leistung
Münsingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Münsingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Verfahrenskosten über die Kostenstelle 51100000/51100000/4271000 abgedeckt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.