Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanänderung
- Die Grünfläche östlich und südlich der Ringstraße sowie der südliche Bereich der Ringstraße werden aus dem Geltungsbereich von „Krähenäcker Teil II“ herausgenommen. Der südliche Bereich schließt künftig an den neuen Kreisverkehr und den Bebauungsplan „Rücken-Süd“ an.
- Kreisverkehr
- Die bisherige Kreuzung Am Flötzbach und Ringstraße wird zu einem Kreisverkehr umgebaut. Dieser verbindet Am Flötzbach, Ringstraße und den Weg Flst.Nr. 610/1.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Öffentliche Auslegung (erledigt)09.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025
- Beratung und Beschlussfassung im Ortschaftsrat Albeck (erledigt)19.10.2026
- Begründung datiert (erledigt)05.11.2024
- Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Zusammenhang mit der Erschließung der Baugebiete „Rücken-Süd“ und „Siegelesweg“ soll die Grünfläche östlich und südlich der Ringstraße aus dem Bebauungsplan „Krähenäcker Teil II“ herausgenommen und in den Geltungsbereich von „Rücken-Süd“ aufgenommen werden.
Der Gemeinderat billigte den Plan am 15.11.2024 und beschloss die öffentliche Auslegung. Diese fand vom 09.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 statt, Bürgerinnen und Bürger brachten keine Anregungen oder Hinweise vor. Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat den Satzungsbeschluss.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortschaftsrat Albeck empfiehlt dem Gemeinderat Langenau, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Noch offen
- Der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat steht noch aus.
Ort der Leistung
Langenau, Baden-Württemberg
Markiert ist Langenau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Planänderung gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan | nicht beziffert |
|---|
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.