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Betriebsgebäude und Lagerplatz in Hüngheim

Ein Bauunternehmen plant am Ortsrand von Hüngheim ein Betriebsgebäude mit Lagerplatz. Die Informationsvorlage enthält einen Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und zum Erwerb und Weiterverkauf der Flächen, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Informationsvorlage

Betriebsgebäude und Lagerplatz
Am Ortsrand von Hüngheim ist ein Betriebsgebäude mit Lagerplatz für ein Bauunternehmen geplant.
Bebauungsplanung
Für das Gebiet soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden.
Erschließung und städtebaulicher Vertrag
Der Vorhabenträger soll die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und der Erschließung übernehmen. Kostenübernahme und Durchführung der Erschließung sollen in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB geregelt werden.
Grundstückserwerb und Weiterverkauf
Die Stadt soll die erforderlichen Grundstücke von rund 0,6 ha erwerben und mit Rückübertragungsklausel an den Vorhabenträger veräußern.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Informationsvorlage

  1. Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag weiter ausarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegenals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB, Kostenübernahme und Durchführung der Erschließung durch den Vorhabenträger.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Ein Unternehmer plant ein Betriebsgebäude mit Lagerplatz für sein Bauunternehmen am Ortsrand von Hüngheim. Das Landratsamt hat die grundsätzliche Bebaubarkeit signalisiert, sofern Ausgleichsflächen nachgewiesen werden.

Die vorgesehene Fläche im Außenbereich umfasst die Flurstücke 6256, 6257 und 6258 in der Gemarkung Hüngheim und befindet sich teilweise in Privatbesitz. Die Stadt soll die erforderlichen Grundstücke zunächst erwerben und mit Rückübertragungsklausel an den Vorhabenträger veräußern.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll das Vorhaben begrüßen, die Flächen erwerben und mit Rückübertragungsklausel veräußern sowie einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen lassen. Die Verwaltung soll einen städtebaulichen Vertrag zu Planungs- und Erschließungskosten abschließen.

Noch offen

  • Ausgleichsflächen müssen nachgewiesen werden.
  • Die nähere Ausgestaltung des Bebauungsplans und des städtebaulichen Vertrags steht noch aus und ist vom Gemeinderat zu beschließen.
  • Die Grundstücke sind teilweise noch in Privatbesitz, Erwerb und Weiterverkauf mit Rückübertragungsklausel stehen aus.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Informationsvorlage

Finanzierung
Der Vorhabenträger soll die Kosten des Bebauungsplanverfahrens sowie der Erschließung übernehmen.

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