Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Informationsvorlage
- Betriebsgebäude und Lagerplatz
- Am Ortsrand von Hüngheim ist ein Betriebsgebäude mit Lagerplatz für ein Bauunternehmen geplant.
- Bebauungsplanung
- Für das Gebiet soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden.
- Erschließung und städtebaulicher Vertrag
- Der Vorhabenträger soll die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und der Erschließung übernehmen. Kostenübernahme und Durchführung der Erschließung sollen in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB geregelt werden.
- Grundstückserwerb und Weiterverkauf
- Die Stadt soll die erforderlichen Grundstücke von rund 0,6 ha erwerben und mit Rückübertragungsklausel an den Vorhabenträger veräußern.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Informationsvorlage
- Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag weiter ausarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegenals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB, Kostenübernahme und Durchführung der Erschließung durch den Vorhabenträger.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ein Unternehmer plant ein Betriebsgebäude mit Lagerplatz für sein Bauunternehmen am Ortsrand von Hüngheim. Das Landratsamt hat die grundsätzliche Bebaubarkeit signalisiert, sofern Ausgleichsflächen nachgewiesen werden.
Die vorgesehene Fläche im Außenbereich umfasst die Flurstücke 6256, 6257 und 6258 in der Gemarkung Hüngheim und befindet sich teilweise in Privatbesitz. Die Stadt soll die erforderlichen Grundstücke zunächst erwerben und mit Rückübertragungsklausel an den Vorhabenträger veräußern.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll das Vorhaben begrüßen, die Flächen erwerben und mit Rückübertragungsklausel veräußern sowie einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen lassen. Die Verwaltung soll einen städtebaulichen Vertrag zu Planungs- und Erschließungskosten abschließen.
Noch offen
- Ausgleichsflächen müssen nachgewiesen werden.
- Die nähere Ausgestaltung des Bebauungsplans und des städtebaulichen Vertrags steht noch aus und ist vom Gemeinderat zu beschließen.
- Die Grundstücke sind teilweise noch in Privatbesitz, Erwerb und Weiterverkauf mit Rückübertragungsklausel stehen aus.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Informationsvorlage
- Finanzierung
- Der Vorhabenträger soll die Kosten des Bebauungsplanverfahrens sowie der Erschließung übernehmen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.