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Zur EntscheidungGemeinde Eutingen im Gäu · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Biotopverbundplanung Eutingen im Gäu

Die Planung dient der Erfüllung der landesweiten Biotopverbundziele und soll auch Grundlage für die geplante Fortschreibung des Flächennutzungsplans sein. Der Abschlussbericht mit Maßnahmensteckbriefen liegt dem Gemeinderat zum Beschluss vor, die Umsetzung der Maßnahmen ist freiwillig.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Kommunale Biotopverbundplanung
Erstellt wurde eine kommunale Biotopverbundplanung für Offenland, Gewässerlandschaften und Feldvogelkulisse in Eutingen im Gäu.
Maßnahmensteckbriefe und Abschlussbericht
Das Planungsbüro erstellte auf Grundlage der Beteiligungsschritte Maßnahmensteckbriefe und einen Abschlussbericht.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ausschreibung der Biotopverbundplanung anhand eines Musterleistungsverzeichnisses beschlossen (erledigt)28.03.2023
  2. Auftrag zur Biotopverbundplanung vergeben (erledigt)04.07.2023
  3. Beschluss des Abschlussberichts vorgesehen (erledigt)22.10.2026
  4. Beschluss des Abschlussberichts in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2026als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Landesnaturschutzgesetz sieht vor, bis 2030 einen Biotopverbund mit mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche festzulegen. Die Biotopverbundplanung dient auch als Grundlage für die geplante Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. mit Empfingen und Eutingen im Gäu.

Der Gemeinderat beschloss am 28.03.2023 die Ausschreibung anhand eines Musterleistungsverzeichnisses. Die Planung wurde ausgearbeitet und der Abschlussbericht erstellt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll den Abschlussbericht für die kommunale Biotopverbundplanung beschließen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen soll im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Haushaltsmittel erfolgen.

Noch offen

  • Der Abschlussbericht muss noch beschlossen werden.
  • Die freiwillige Umsetzung der Maßnahmen erfordert die Abstimmung mit Eigentümerinnen, Eigentümern und Bewirtschaftenden. Die schrittweise Umsetzung kann unter anderem über die Landschaftspflegerichtlinie, gemeindeeigene Flächen sowie Ausgleichs- oder Ökokontomaßnahmen erfolgen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
Landesförderung von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
Finanzierung
Das Land stellte Fördermittel von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten bereit. Die Umsetzung der Maßnahmen soll im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Haushaltsmittel erfolgen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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