Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kommunale Biotopverbundplanung
- Erstellt wurde eine kommunale Biotopverbundplanung für Offenland, Gewässerlandschaften und Feldvogelkulisse in Eutingen im Gäu.
- Maßnahmensteckbriefe und Abschlussbericht
- Das Planungsbüro erstellte auf Grundlage der Beteiligungsschritte Maßnahmensteckbriefe und einen Abschlussbericht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschreibung der Biotopverbundplanung anhand eines Musterleistungsverzeichnisses beschlossen (erledigt)28.03.2023
- Auftrag zur Biotopverbundplanung vergeben (erledigt)04.07.2023
- Beschluss des Abschlussberichts vorgesehen (erledigt)22.10.2026
- Beschluss des Abschlussberichts in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2026als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Landesnaturschutzgesetz sieht vor, bis 2030 einen Biotopverbund mit mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche festzulegen. Die Biotopverbundplanung dient auch als Grundlage für die geplante Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. mit Empfingen und Eutingen im Gäu.
Der Gemeinderat beschloss am 28.03.2023 die Ausschreibung anhand eines Musterleistungsverzeichnisses. Die Planung wurde ausgearbeitet und der Abschlussbericht erstellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll den Abschlussbericht für die kommunale Biotopverbundplanung beschließen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen soll im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Haushaltsmittel erfolgen.
Noch offen
- Der Abschlussbericht muss noch beschlossen werden.
- Die freiwillige Umsetzung der Maßnahmen erfordert die Abstimmung mit Eigentümerinnen, Eigentümern und Bewirtschaftenden. Die schrittweise Umsetzung kann unter anderem über die Landschaftspflegerichtlinie, gemeindeeigene Flächen sowie Ausgleichs- oder Ökokontomaßnahmen erfolgen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Landesförderung von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
- Finanzierung
- Das Land stellte Fördermittel von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten bereit. Die Umsetzung der Maßnahmen soll im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Haushaltsmittel erfolgen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.