Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Die Änderung betrifft das Gebiet Büchelfeld am südwestlichen Ortsrand von Pommertsweiler, Gemarkung Pommertsweiler. Die Anlage nennt ca. 1,4 ha geplante Wohnbaufläche und ca. 0,8 ha Grünflächen, insgesamt ca. 2,2 ha, die Beschlussvorlage nennt für den reduzierten Geltungsbereich 2,3 ha mit 1,2 ha WA-Baufläche, 0,3 ha Verkehrsfläche und 0,8 ha Grünfläche.
- Wohnbauentwicklung
- Im Gebiet können Einfamilien- und Doppelhäuser, Reihenhäuser sowie ein oder mehrere Mehrfamiliengebäude realisiert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Büchelfeld (erledigt)03.04.2023
- Vorlage im Technischen Ausschuss (erledigt)19.10.2026
- Vorlage im Gemeinderat (erledigt)22.10.2026
- Frühzeitige Beteiligung durch öffentliche Auslegung, der genaue Zeitpunkt wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung, parallel Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat beschloss am 03.04.2023, für Büchelfeld einen Bebauungsplan für rund 6,22 ha aufzustellen und ein geeignetes Ingenieurbüro mit dessen Erstellung zu beauftragen. Der erste Entwurf umfasste 33.915 m² Baufläche mit 53 Bauplätzen, 5.126 m² Verkehrsfläche und 22.662 m² Grünfläche.
Nach Abstimmungen wurde der Geltungsbereich auf 2,3 ha reduziert: 1,2 ha WA-Baufläche, 0,3 ha Verkehrsfläche und 0,8 ha Grünfläche. Der Bebauungsplan wurde als Satzung beschlossen, ist aber nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und bleibt bis zur Genehmigung unwirksam. Deshalb soll der Flächennutzungsplan geändert werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, den Flächennutzungsplan im Bereich Büchelfeld zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Noch offen
- Beschlussergebnis der Vorlage ist nicht belegt.
- Der genaue Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung wird zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gemacht.
- Der Bebauungsplan bleibt bis zur Genehmigung unwirksam.
Ort der Leistung
Abtsgmünd, Baden-Württemberg
Markiert ist Abtsgmünd, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.