Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Camping- und Übernachtungsangebote
- Vorgesehen sind Ferienhäuser, Stellplätze für Wohnmobile, Übernachtungsfässer und eine Zeltwiese. Das Plangebiet soll als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Campingplatzgebiet ausgewiesen werden.
- Bestandsgebäude und weitere Nutzungen
- Gesichert werden sollen die bestehende Gaststätte samt Betriebsleiterwohnung sowie kleinteilige Gebäudeerweiterungen im Norden. Östlich des geplanten Teiches soll eine Betreiber-Wohneinheit ermöglicht werden.
- Sanitär-, Grün- und Freianlagen
- Vorgesehen sind ausreichende Sanitäranlagen, Eingrünung, naturschutzfachlicher Eingriffsausgleich und ein Spielplatz.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung und Beschlussfassung über den Vorentwurfals Nächstes30.10.2026
Vergabeverfahren
Bebauungsplanverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Campingpark nordöstlich des Hauptortes am Lindenauer Weg besteht teilweise und ist genehmigt. Die Planung soll die Bestandsgebäude baurechtlich sichern und eine maßvolle Ergänzung des Übernachtungsangebots ermöglichen.
Der Geltungsbereich umfasst rund 2,22 ha und liegt auf den Flurnummern 732 und 465/2 sowie Teilflächen der Flurnummern 730, 731, 732/1, 749/1 und 670 der Gemarkung Rammingen. Der Lindenauer Weg verbindet den Campingpark mit dem etwa 200 m entfernten Hauptort.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Billigung des Vorentwurfs, die Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren und die Darstellung des gesamten Plangebiets als Sonderbaufläche „Erholung“ bei der kommenden Fortschreibung oder Erneuerung des Flächennutzungsplans.
Noch offen
- Der Gemeinderatsbeschluss ist in den vorliegenden Dokumenten nicht belegt.
- Die Belange der Landwirtschaft und der regionalen Verkehrsplanung sind im weiteren Verfahren abzuwägen und mit den zuständigen Stellen abzustimmen.
- Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist noch nicht abgeschlossen, der nordöstliche Bereich soll später erweitert werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.