Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- 110 digitale Handsprechfunkgeräte
- Beschafft werden sollen 110 digitale HRT einschließlich Akku, Gürtelclip, Antenne, Handmikrofon und Kfz-Ladeschale.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ausschuss für Bildung, Soziales und Verwaltungals Nächstes14.10.2026
- Beratung im Gemeinderat (erledigt)16.10.2026
Vergabeverfahren
Gemeinsame Ausschreibung mit Fellbach und Schorndorf, zentral durchgeführt durch Waiblingen. Grundlage ist der Rahmenvertrag des Rems-Murr-Kreises, vorgesehen ist SEPURA, bundesweit exklusiv vertrieben durch Selectric Nachrichtensysteme. Die Vergabe soll an den wirtschaftlichsten Bieter erfolgen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Feuerwehr Waiblingen stellt die bisher verwendeten analogen tragbaren Handsprechfunkgeräte auf digitale Technik um. Nach Fahrzeugbestand und bereits beschafften Geräten besteht gemäß Ausstattungsrichtlinie Bedarf an zusätzlichen 110 HRT.
Fellbach und Schorndorf planen ebenfalls die Umstellung und Beschaffung identischer Geräte. Die Ausschreibung für die beteiligten Städte soll zentral durch Waiblingen erfolgen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Teilnahme an der gemeinsamen Sammelbeschaffung und Ermächtigung der Verwaltung, die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen.
Noch offen
- Der Gemeinderat muss über die Teilnahme und Vergabeermächtigung entscheiden.
- Die gemeinsame Beschaffung soll voraussichtlich die Gesamtsumme reduzieren, der tatsächliche Endbetrag ist nicht genannt.
Ort der Leistung
Waiblingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Waiblingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| 110 Funkgeräte einschließlich ZubehörPreis maximal 1.490 Euro je Gerät | 163.900 € |
|---|
- Förderung
- Bewilligte Landesförderung: 250 Euro pro Gerät, insgesamt 28.500 Euro
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan 2026 sind 170.000 Euro veranschlagt. Bewilligte Landesförderung: 250 Euro je Gerät, insgesamt 28.500 Euro.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.