Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Lebensmittelvollsortimenter
- Vorgesehen ist ein Lebensmittelvollsortimenter mit maximal 1.400 m² Verkaufsfläche, einschließlich Bäckereifiliale mit Verzehrbereich.
- Drogeriemarkt
- Vorgesehen ist ein Drogeriemarkt mit maximal 700 m² Verkaufsfläche. Die summierten Verkaufsflächen aller Nutzungen dürfen 2.100 m² nicht überschreiten.
- Parkplatz und Lärmschutz
- Die Fahrstraßen sind zu asphaltieren, Stellplätze sind zu asphaltieren oder wasserdurchlässig auszuführen. Am westlichen Parkplatzrand ist eine Lärmschutzwand von ca. 30 m Länge und mindestens 2,30 m Höhe vorgesehen.
- Lärmschutz für Wärmepumpen
- Am Rand der Aufstellfläche der Drogeriemarkt-Wärmepumpen ist in Richtung Südwesten eine schallabsorbierende Lärmschutzwand von ca. 5,50 m Länge und mindestens 2,80 m Höhe vorgesehen.
- Werbeanlagen und Artenschutz
- Zulässig sind maximal zwei Plakattafeln mit jeweils höchstens 4 m Breite und 3 m Höhe sowie ein indirekt beleuchteter Werbepylon mit höchstens 3 m Breite und 6,5 m Höhe. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sind 6 Nisthilfen für Vögel vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan-Vorentwurf (erledigt)07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026
- Vorentwurf und begleitende Prüfungen datiert (erledigt)22.10.2026
- Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung aufstellen, Details des Retentionsausgleichs festlegen.als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Auf einer innerörtlichen Brachfläche mit ehemaliger gewerblicher Nutzung in der Kernstadt zwischen Götzstraße und Bahnhofstraße / Altkrautheimer Straße ist ein Sondergebiet Einzelhandel vorgesehen. Die Entwicklung soll bestehende Versorgungslücken schließen und zusätzliche Flächeninanspruchnahmen im Außenbereich vermeiden.
Geplant sind ein Lebensmittelvollsortimenter und ein Drogeriemarkt. Zur Schaffung von Baurecht sind ein Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan liegt als Vorentwurf vor, die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung lief vom 07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans sind für die Schaffung von Baurecht noch erforderlich.
- Der Vorhabenträger muss den elektrischen Leistungsbedarf rechtzeitig bei Netze BW anmelden, ob und in welchem Ausmaß Netzerweiterungen erforderlich sind, ist noch nicht festgelegt.
- Die Details des planinternen Retentionsausgleichs sind noch festzulegen.
- Die Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde zur Natura-2000-Vorprüfung ist im Formblatt nicht ausgefüllt.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.