Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Eisenbahnüberführung und Bahndurchlass
- Beim zweigleisigen Ausbau wurde der Bahndurchlass von 6,20 m auf 8,50 m lichte Weite aufgeweitet. Vorgesehen sind 0,75 m Schrammbord, 5,5 m Straße und 2,25 m Gehweg, die Durchfahrtshöhe sollte mindestens 4,20 m betragen.
- Bahnhofstraße südlich der EÜ
- Die Fahrbahn und der Gehweg der Bahnhofstraße südlich der Eisenbahnüberführung wurden angepasst.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Kreuzungsvereinbarung geschlossen (erledigt)2016
- Beschluss über den Abschluss der Vereinbarung nach § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (erledigt)11.03.2026
- Endabrechnung anerkannt und Zahlbetrag zur Auszahlung freigegeben (erledigt)2026-10-23
- Auszahlung des freigegebenen Zahlbetrags von 179.157,25 €, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Kreuzungsvereinbarung für den Neubau der EÜ Bahnhofstraße wurde 2016 auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes geschlossen. Der Kostenteilungsschlüssel beträgt 73 % für den Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn und 27 % für die Gemeinde Ostelsheim.
Der Bau ist fertiggestellt. Die Verwaltung hat die finale Endabrechnung geprüft und als plausibel und nachvollziehbar beurteilt. Der Gemeinderat hat die Endabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen und die Berechnung anerkannt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Prüfergebnis und Endabrechnung zustimmend zur Kenntnis nehmen, die zugrunde liegende Berechnung anerkennen, der Verrechnung des gemeindlichen Baukostenanteils mit der Gutschrift aus dem Vorteilsausgleich zustimmen und den verbleibenden Zahlbetrag von 179.157,25 € genehmigen und zur Auszahlung an den Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn freigeben. Ergebnis: Beschlossen am 23.10.2026..
Noch offen
- Die Auszahlung des freigegebenen Zahlbetrags ist noch nicht als erfolgt belegt.
- Die Auszahlung der LGVFG-Förderung steht noch aus, ein Bescheid liegt noch nicht vor.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Kreuzungsbedingte Gesamtkosten laut Endabrechnung | 2.000.272 € |
|---|---|
| Reine Baukostennetto | 1.729.696 € |
| Verwaltungskostenpauschale nach EKrG10 % | 172.970 € |
| Theoretischer Baukostenanteil der Gemeinde Ostelsheim27 % | 540.074 € |
| Vorteilsausgleich / Ablösebetrag als Gutschriftinklusive Umsatzsteuer | 360.916 € |
| Verbleibender Zahlbetrag der Gemeinde | 179.157 € |
| Ursprüngliche Kalkulation für die Gemeinde | 351.486 € |
| Ursprünglich erwarteter Vorteilsausgleich | 251.200 € |
| Ursprünglich verbleibende Kosten für die Gemeinde | 100.286 € |
| Fortgeschätzte reine Baukostenca., vorläufige Schätzung von 2017 | 1.127.000 € |
| Fiktive Erhaltungskosten altes Bauwerk | 1.617.001 € |
| Fiktive Erhaltungskosten neues Bauwerk | 493.713 € |
| Gesamtkosten für EÜ-Aufweitung und Anpassung der Fahrbahn und des Gehwegs Bahnhofstraße | 246.064 € |
| Bereits ausgegebene anteilige Kosten für die Anpassung der Bahnhofstraße südlich der EÜ | 66.907 € |
- Förderung
- LGVFG-Förderung für die Anpassung der Bahnhofstraße steht noch aus, Bescheid liegt nicht vor
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 sind netto 226.000 € eingeplant. Der Kostenteilungsschlüssel beträgt 73 % für den Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn und 27 % für die Gemeinde Ostelsheim. Die LGVFG-Förderung für die Anpassung der Bahnhofstraße steht noch aus.
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