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Fahrradparkhaus am Bahnhofplatz in Konstanz

Wegen knapper Fahrradstellplätze ist am Standort der heutigen Ladenzeile neben dem Bahnhof ein zweistöckiger Neubau geplant. Der Bürgerentscheid findet am 29. November 2026 statt, bei Nichterreichen des Quorums entscheidet der Gemeinderat.

Kostenschätzung

8,7 Mio. €

Nächster Schritt

Bürgerentscheid am 29. November 2026, bei Nichterreichen des Quorums entscheidet der Gemeinderat.

Ausführung

Ziel ist die Eröffnung im Jahr 2031.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Fahrradparkhaus
Zweistöckiger Neubau am Standort der heutigen Ladenzeile neben dem Bahnhof, mit rund 700 Fahrradstellplätzen im Obergeschoss. Etwa zwei Drittel der Stellplätze sollen kostenlos sein, kostenpflichtige Stellplätze sind in einem extra gesicherten Bereich vorgesehen. Geplant sind Rampe, Schließfächer, Fahrradboxen, Reparaturstation und Stellplätze für Lastenräder.
Erdgeschoss
Gastronomie und Einzelhandel vorgesehen, Finanzierung und Vermietung durch die Deutsche Bahn.
Grundstück
Die KMG erwirbt einen Anteil an dem Grundstück, das heute der Deutschen Bahn gehört.
Betrieb
Die KMG übernimmt den Betrieb des Fahrradparkhauses.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeinderat beschloss die Durchführung eines Bürgerentscheids (erledigt)28.07.2026
  2. Bürgerentscheid zum Fahrradparkhausals Nächstes29. November 2026
  3. Ziel: Eröffnung des Fahrradparkhauses2031
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Am Bahnhofplatz, an der Marktstätte und am Lago-Vorplatz stehen Anlehnbügel für ca. 350 Fahrräder zur Verfügung, tatsächlich parken dort mehr Fahrräder, wodurch Verkehrs- und Bewegungsflächen, Rettungswege und Barrierefreiheit betroffen sein können.

Der erste Beschluss für ein Fahrradparkhaus stammt aus 2009. 2021 wurde der Standort an der heutigen Ladenzeile beim Bahnhof beschlossen, 2022 und 2024 wurde weitere Planung beauftragt. Der Gemeinderat beschloss am 28.07.2026 die Durchführung eines Bürgerentscheids.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll die Abstimmungsfrage und die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses beschließen. Der Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 570.000 € für den Bürgerentscheid zu genehmigen.

Noch offen

  • Ausgang des Bürgerentscheids am 29. November 2026, bei Nichterreichen des Quorums entscheidet der Gemeinderat.
  • Entscheidung des Gemeinderats über den Beschlussvorschlag zur Genehmigung der außerplanmäßigen Mittel für den Bürgerentscheid.
  • Vergabeverfahren und Ausschreibung für Bau und Betrieb sind nicht genannt.

Ort der Leistung

Konstanz, Baden-Württemberg

Markiert ist Konstanz, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Einmalige Projektkosten Fahrradparkhaus einschließlich Grundstückskauf, Planungs- und Baukosten sowie Risikozuschlagrund8.700.000 €
Bereits ausgegebene Planungskosten0,7 Mio. Euro davon durch Bundesfördermittel finanziert800.000 €
Anfänglicher jährlicher Fehlbetragrund, nach derzeitigem Kenntnisstand374.000 €
Außerplanmäßige Mittel für die Durchführung des Bürgerentscheidsbeantragt, kein Deckungsvorschlag570.000 €
Geschätzte Kosten Bürgerentscheid569.279 €
Geschätzte Kosten Bürgerentscheid einschließlich zusätzlicher Personalkosten bei Bürgerbegehren22.000,00 € zusätzliche Personalkosten591.279 €
Förderung
4,3 Mio. Euro Fördermittel von Bund und Land für die KMG erwartet, 0,7 Mio. Euro der bereits ausgegebenen Planungskosten von 0,8 Mio. Euro durch Bundesfördermittel finanziert
Finanzierung
Für die KMG werden 4,3 Mio. Euro Fördermittel von Bund und Land erwartet. Der Eigenanteil der KMG beträgt 3,6 Mio. Euro und soll über einen Kredit finanziert werden, die Stadt soll dafür bürgen. 0,8 Mio. Euro Planungskosten wurden bereits von der Stadt ausgegeben, davon 0,7 Mio. Euro durch Bundesfördermittel finanziert. Für die außerplanmäßigen Aufwendungen von 570.000 € für den Bürgerentscheid liegt kein Deckungsvorschlag vor. Nicht benötigte Mittel sollen nach Abschluss des Verfahrens dem Gesamthaushalt wieder zur Verfügung gestellt werden.

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