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BeschlossenGemeinde Obersontheim · Bau & Handwerk, Planung & Beratung, Bau & Garten · Sitzung am

Feuerwehr und Bauhof Obersontheim

Feuerwehr und Bauhof sollen wegen des Raumbedarfs und der Lärmthematik am bisherigen Bauhofstandort gemeinsam neu angesiedelt werden. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen, der Satzungsbeschluss erfolgte am 20.10.2026.

Kostenschätzung

409.170 €

Nächster Schritt

Vor Ausschreibung der Ausführung ist ein Koordinierungsgespräch mit sämtlichen Versorgungsträgern erbeten.

Ausführung

Die Umsetzung der Baumaßnahme zur Wehranlage Koppenmühle war von Juli bis Oktober 2026 geplant.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Feuerwehr- und Bauhofgebäude
Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für Gebäude für Feuerwehr und Bauhof mit Bereichen zur Unterbringung von Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstung sowie Aufenthalts- und Sanitärräumen, Verwaltung und Werkstätten.
Weitere Anlagen am Standort
Vorgesehen sind Lager, Garagen, Stellplätze und Zufahrten. Festgesetzt ist ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Feuerwehr-Bauhof und einer GRZ von 0,8.
Externe Kompensation
Auf Flurstück 762 südlich von Obersontheim und südwestlich des Bebauungsplans ist am westlichen Rand einer Ackerfläche eine 18 m breite Buntbrache mit 2.000 m2 anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Nach 5 bis 7 Jahren ist die Fläche umzubrechen und neu anzulegen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Öffentliche Auslegung (erledigt)10.08. bis 11.09.2026
  2. Satzungsbeschluss (erledigt)20.10.2026
  3. Geplante Umsetzung der Baumaßnahme Wehranlage Koppenmühleals NächstesJuli bis Oktober 2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der bisherige Bauhofstandort liegt nahe Wohnbebauung und dem geplanten Wohngebiet Rötberg I, nächtliche Einsätze verursachen eine Lärmthematik. Die Feuerwehr benötigt eine weitere Fahrzeughalle, deren Bau am bisherigen Standort nur unter großen Schwierigkeiten möglich wäre, zudem fehlen Stellplätze.

Der Gemeinderat wählte nach einer Alternativenprüfung den neuen Standort in Obersontheim als am besten geeignet. Der gemeinsame Standort soll Synergien durch gemeinsam genutzte technische Einrichtungen ermöglichen. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgte am 20.10.2026.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „sondergebiet Feuerwehr-bauhof“ am 20.10.2026.

Noch offen

  • Vor Ausschreibung der Ausführung ist ein Koordinierungsgespräch mit sämtlichen Versorgungsträgern erbeten.
  • Die Gemeinde stimmt den Bedarf im Rahmen der Erschließungsplanung mit Netze BW ab.
  • Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden die endgültigen Ökopunkte anhand der tatsächlichen Kosten berechnet und angepasst, die Schlussrechnung ist der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen.

Ort der Leistung

Obersontheim, Baden-Württemberg

Markiert ist Obersontheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Kosten laut Dokument
Kostenberechnung Wehranlage Koppenmühlegerundet 409.170 €409.170 €
Finanzierung
Für den Bebauungsplan werden 129.138 Ökopunkte aus der Ökokontomaßnahme OS00034 Wehranlage Koppenmühle abgebucht. Die endgültigen Ökopunkte werden nach Abschluss der Baumaßnahmen anhand der tatsächlichen Kosten berechnet und angepasst.

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