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Feuerwehrgerätehaus und Werkhof in Wieden

Das bestehende Feuerwehrgerätehaus erfüllt die aktuellen Anforderungen nicht mehr, der Werkhof benötigt Lager- und Fahrzeugabstellräume. Geplant ist ein gemeinsames, nicht unterkellertes Betriebsgebäude mit Fahrzeughallen und Betriebsräumen an der Ortsstraße südlich des Rathauses.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Feuerwehrgerätehaus und Werkhof
Geplant ist ein gemeinsames, nicht unterkellertes Betriebsgebäude auf einer Gemeinbedarfsfläche von ca. 2.117 m². Es umfasst eine Fahrzeughalle für die Feuerwehr mit Nebenräumen, darunter Schulungs- und Lehrmittelräume, Büro- und Verwaltungsräume sowie Technikräume, außerdem Lager- und Abstellmöglichkeiten für Werkhoffahrzeuge und Hallen für Feuerwehrfahrzeuge. Hangseitig bindet das Gebäude etwa 3,0 m in das Gelände ein, mittig liegen zweigeschossige Betriebsräume.
Erschließung, Parkplatz und Außenanlagen
Der Geltungsbereich umfasst ca. 2.880 m², davon ca. 763 m² Verkehrsfläche für einen Parkplatz. Parkplatz und Gemeinbedarfsfläche werden von Westen über die Ortsstraße (L 123) erschlossen. Vorgesehen sind erforderliche Zufahrtswege, Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge, Stellplätze für Einsatzkräfte und Schüttgutboxen.
Bauleitplanung
Vorgesehen sind ein Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und eine punktuelle Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren. Der Planentwurf weist eine GRZ von 0,45 und eine maximale Firsthöhe von 846 m ü NN aus.
Geotechnische Leistungen
Geotechnische Leistungen wurden für die geplante Baumaßnahme auf Grundlage eines Angebots vom 15.04.2026 beauftragt. Der geotechnische Bericht datiert auf den 19. August 2026.
Vorerkundung und Fachgutachten
Eine Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung wurde beauftragt am 04.05.2026, das Gutachten datiert vom 10.06.2026 und ergab keine Hinweise auf Kampfmittel. Ein artenschutzrechtlicher Endbericht liegt mit Stand 19.10.2026 vor.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss (erledigt)18.05.2026
  2. Frühzeitige Beteiligung (erledigt)08.06.2026, 10.07.2026
  3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)24.08.2026 bis 25.09.2026
  4. Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, kein Termin genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

6. punktuelle Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften im Parallelverfahren, Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgesehen

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das bestehende Feuerwehrgerätehaus südlich des Rathauses entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen, seine Leistungsfähigkeit ist nur noch begrenzt. Der Werkhof benötigt Lager- und Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge.

Das Vorhaben umfasst die Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Die Offenlagefassung des Bebauungsplans trägt den Stand 19.10.2026.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Offenlage.

Noch offen

  • Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans ist im Parallelverfahren erforderlich.
  • Für Eingriffe in geschützte FFH-Mähwiesen ist bei der Unteren Naturschutzbehörde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 3 BNatSchG zu stellen.
  • Die Beschlussvorlage behandelt die Billigung des Entwurfs und den Beschluss zur Offenlage, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Gemeinde Wieden trägt die Kosten für Planung, Betriebsgebäude und erforderliche Nebenanlagen.

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