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Zur EntscheidungGemeinde Kaisersbach · Planung & Beratung · Sitzung am

Flächennutzungsplanänderung Gartenstraße Nord in Kaisersbach

Die Änderung ist erforderlich, weil die Festsetzungen des bereits als Satzung beschlossenen Bebauungsplans nicht vollständig aus dem bisherigen Flächennutzungsplan entwickelt werden konnten. Die Teiländerung für das Gebiet Gartenstraße Nord liegt dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach zur Feststellung vor.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Teiländerung des Flächennutzungsplans
Im rund 0,53 ha großen Änderungsbereich wird eine bisherige Landwirtschaftsfläche von ca. 0,14 ha am östlichen Rand als gemischte Baufläche dargestellt. Damit soll ein Dörfliches Wohngebiet (MDW) ermöglicht werden.
Umweltbericht und Grünordnungsplan
Die Unterlagen bilanzieren die Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild. Gegenüber der tatsächlichen Nutzung führt das Vorhaben zu zusätzlicher Bebauung und Versiegelung von ca. 400 m², gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan bleibt die vollversiegelte Fläche unverändert.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Lageplandeckblatt, Begründung und Umweltbericht erstellt (erledigt)05.10.2026
  2. Vorlage im Gemeinderat zur Beschlussfassung (erledigt)22.10.2026
  3. Feststellung durch den Gemeinsamen Ausschuss, anschließend Genehmigung und Bekanntmachungals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Teiländerung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung abgeschlossen. Stellungnahmen sollen entsprechend den Abwägungsvorschlägen behandelt werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Teiländerung erfolgt parallel zum Bebauungsplan Gartenstraße Nord, weil dessen Festsetzungen nicht vollständig aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden konnten. Der Bebauungsplan ist bereits als Satzung beschlossen, die Teiländerung des Flächennutzungsplans liegt zur abschließenden Beschlussfassung vor.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Stellungnahmen sollen entsprechend den Abwägungsvorschlägen behandelt und die Teiländerung des Flächennutzungsplans zur Feststellung vorgelegt werden. Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses sollen mit der Feststellung beauftragt werden.

Noch offen

  • Ergebnis der Sitzung vom 22.10.2026 zur Beschlussfassung ist nicht belegt.
  • Nach dem Feststellungsbeschluss ist die Flächennutzungsplanänderung der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen, anschließend sind Genehmigung und Bekanntmachung erforderlich.
  • Der rechtskräftige Flächennutzungsplan mit Anlagen soll digital an das GIS-Zentrum im Landratsamt Rems-Murr-Kreis gesendet werden.
  • Nach Umsetzung der Maßnahmen ergibt sich ein Überschuss von 442 ÖP.

Ort der Leistung

Kaisersbach, Baden-Württemberg

Markiert ist Kaisersbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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