Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Teiländerung des Flächennutzungsplans
- Im rund 0,53 ha großen Änderungsbereich wird eine bisherige Landwirtschaftsfläche von ca. 0,14 ha am östlichen Rand als gemischte Baufläche dargestellt. Damit soll ein Dörfliches Wohngebiet (MDW) ermöglicht werden.
- Umweltbericht und Grünordnungsplan
- Die Unterlagen bilanzieren die Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild. Gegenüber der tatsächlichen Nutzung führt das Vorhaben zu zusätzlicher Bebauung und Versiegelung von ca. 400 m², gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan bleibt die vollversiegelte Fläche unverändert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Lageplandeckblatt, Begründung und Umweltbericht erstellt (erledigt)05.10.2026
- Vorlage im Gemeinderat zur Beschlussfassung (erledigt)22.10.2026
- Feststellung durch den Gemeinsamen Ausschuss, anschließend Genehmigung und Bekanntmachungals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Teiländerung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung abgeschlossen. Stellungnahmen sollen entsprechend den Abwägungsvorschlägen behandelt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Teiländerung erfolgt parallel zum Bebauungsplan Gartenstraße Nord, weil dessen Festsetzungen nicht vollständig aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden konnten. Der Bebauungsplan ist bereits als Satzung beschlossen, die Teiländerung des Flächennutzungsplans liegt zur abschließenden Beschlussfassung vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stellungnahmen sollen entsprechend den Abwägungsvorschlägen behandelt und die Teiländerung des Flächennutzungsplans zur Feststellung vorgelegt werden. Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses sollen mit der Feststellung beauftragt werden.
Noch offen
- Ergebnis der Sitzung vom 22.10.2026 zur Beschlussfassung ist nicht belegt.
- Nach dem Feststellungsbeschluss ist die Flächennutzungsplanänderung der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen, anschließend sind Genehmigung und Bekanntmachung erforderlich.
- Der rechtskräftige Flächennutzungsplan mit Anlagen soll digital an das GIS-Zentrum im Landratsamt Rems-Murr-Kreis gesendet werden.
- Nach Umsetzung der Maßnahmen ergibt sich ein Überschuss von 442 ÖP.
Ort der Leistung
Kaisersbach, Baden-Württemberg
Markiert ist Kaisersbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.