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Freiflächen-Photovoltaikanlage Winzenweiler in Gaildorf

Geplant ist eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Solarstromgewinnung in Winzenweiler.

Nächster Schritt

Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung bis zum 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Freiflächen-Photovoltaikanlage und Nebenanlagen
Geplant ist eine Anlage zur Gewinnung von Solarstrom. Zulässig sind Photovoltaikanlagen sowie notwendige Nebenanlagen wie Trafostation, Batteriespeicher, Zäune, Ersatzteilcontainer und Kameraüberwachung.
Externe Kompensationsflächen
Diese wurden mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und sollen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert werden.
Rückbau und Folgenutzung
Bei dauerhafter Aufgabe der Anlage ist sie einschließlich privater Grünflächen zurückzubauen. Als Folgenutzung ist Landwirtschaft festgesetzt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entwurf gebilligt und öffentliche Auslegung beschlossen (erledigt)23.09.2026
  2. Frist für Stellungnahme der Gemeinde Fichtenbergals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unter Einschaltung eines Dritten.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Gemeinderat Gaildorf billigte am 23.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplans und beschloss die öffentliche Auslegung.

Der Ausgleich erfolgt auf externen Flächen, die über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat Gaildorf billigte den Entwurf des Bebauungsplans und beschloss die öffentliche Auslegung. Fichtenberg soll keine Anregungen oder Bedenken vorbringen.

Noch offen

  • Die Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung laufen bis zum 05.11.2026.
  • Der Beschluss der Gemeinde Fichtenberg zu ihrer Stellungnahme ist im Steckbrief nicht als Ergebnis belegt.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag, die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen.

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