Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Freiflächen-Photovoltaikanlage und Nebenanlagen
- Geplant ist eine Anlage zur Gewinnung von Solarstrom. Zulässig sind Photovoltaikanlagen sowie notwendige Nebenanlagen wie Trafostation, Batteriespeicher, Zäune, Ersatzteilcontainer und Kameraüberwachung.
- Externe Kompensationsflächen
- Diese wurden mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und sollen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert werden.
- Rückbau und Folgenutzung
- Bei dauerhafter Aufgabe der Anlage ist sie einschließlich privater Grünflächen zurückzubauen. Als Folgenutzung ist Landwirtschaft festgesetzt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entwurf gebilligt und öffentliche Auslegung beschlossen (erledigt)23.09.2026
- Frist für Stellungnahme der Gemeinde Fichtenbergals Nächstes05.11.2026
Vergabeverfahren
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unter Einschaltung eines Dritten.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat Gaildorf billigte am 23.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplans und beschloss die öffentliche Auslegung.
Der Ausgleich erfolgt auf externen Flächen, die über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat Gaildorf billigte den Entwurf des Bebauungsplans und beschloss die öffentliche Auslegung. Fichtenberg soll keine Anregungen oder Bedenken vorbringen.
Noch offen
- Die Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung laufen bis zum 05.11.2026.
- Der Beschluss der Gemeinde Fichtenberg zu ihrer Stellungnahme ist im Steckbrief nicht als Ergebnis belegt.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag, die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.