Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erweiterung Alemannenstraße
- Straßenbau für die Erweiterung der Alemannenstraße nach dem vorgestellten Vorentwurf.
- Entwässerungseinrichtungen
- Entwässerungsgraben und Retentionsbecken als Teil der Maßnahme. Der Kostenüberschlag vom 08.09.2026 rechnet mit ca. 200 m Entwässerungsgraben, einem Erdbecken mit 200 m³ zur Drosselung und einer befestigten Furt an der Wegüberfahrt aus der Alemannenstraße.
- Maßnahmen am Schotterweg
- Ca. 50 m Betonbordsteine als Wasserführung, ca. 120 m² Weg asphaltieren und ein Straßeneinlauf mit Anschluss an die bestehende Leitung. Kein Vollausbau.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat befasst sich mit Lösungsansätzen zur Oberflächenentwässerung (erledigt)22.06.2026
- Kostenüberschläge für die Entwässerungseinrichtungen liegen vor (erledigt)08.09.2026
- Beratung im Gemeinderat über Vorentwurf und Kostenschätzung (erledigt)19.10.2026
- Abstimmung der Planung mit dem Wasserwirtschaftsamt und Antrag auf die wasserrechtliche Erlaubnisals Nächstesdanach
- Ausführung der Maßnahme2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Flurneuordnungsverfahren Taubenried und an der angrenzenden Alemannenstraße geht es um die Oberflächenentwässerung. Entgegen früheren Annahmen können Entwässerungsgraben und Retentionsbecken nach Auffassung des Landesamts LGL nicht über die Flurneuordnung hergestellt und gefördert werden. Der Gemeinderat befasste sich am 22.06.2026 mit Lösungsansätzen.
Die Flächen dafür sollen der Gemeinde über die Flurneuordnung als künftig öffentliche Fläche zugeteilt werden. Das Planungsbüro hat die Entwässerungseinrichtungen wieder in den Vorentwurf und die Kostenschätzung zur Erweiterung der Alemannenstraße aufgenommen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat sollte den Vorentwurf und die Kostenüberschlagsbetrachtung des Planungsbüros beschließen und die Ausführung für 2027 vorsehen. Das Planungsbüro sollte die Planung mit dem Wasserwirtschaftsamt abstimmen und die wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.
Noch offen
- Die wasserrechtliche Erlaubnis muss noch beantragt werden.
- Die finanzielle Sicherung der Ausführung ist noch offen.
- Die Kostenüberschläge gelten nur als erster Kostenrahmen und werden in der Fachplanung präzisiert.
Ort der Leistung
Frittlingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Frittlingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Entwässerung nördliches Gebiet, Graben und ErdbeckenKostenüberschlag brutto, gerundet, 61.525 € netto einschließlich Baunebenkosten | 74.000 € |
|---|---|
| Maßnahmen am SchotterwegKostenüberschlag brutto, gerundet, 24.380 € netto einschließlich Baunebenkosten | 30.000 € |
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 sind 55.000 € für die Erweiterung der Alemannenstraße eingestellt. Mit den Entwässerungseinrichtungen reichen die Mittel nicht aus. Die Verwaltung hält es für richtig, die Ausführung auf das nächste Jahr zu verschieben, um die Finanzierung zu sichern.
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