Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Gemeinschaftsschuppenanlage
- Vorgesehen sind Gemeinschaftsschuppen zur Unterbringung land-, forst- und gartenwirtschaftlicher Fahrzeuge, Erzeugnisse, Geräte und Maschinen sowie zur Lagerung von Brennholz und Erntegut. Die Begründung beschreibt insgesamt zehn zusammenhängende Schuppen-Fächer, beispielhaft jeweils 12 x 6 m, die Beschlussvorlage nennt maximal neun Fächer, üblicherweise 12 x 6 m. Die maximale Firsthöhe beträgt 6,5 m.
- Regenwasserbewirtschaftung
- Vorgesehen ist eine Retentionsmulde mit maximal 0,3 m Einstauhöhe und belebter Bodenzone. Zufahrten und Stellplätze sind wasserdurchlässig zu befestigen.
- Grünfläche und Bepflanzung
- Gehölze sind zu erhalten und durch acht standortgerechte Arten, vorzugsweise Obstbäume, zu ergänzen. Die Grünfläche dient auch als Sichtschutz.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Anhörung im Bezirksgemeinderat Oferdingen (erledigt)25.06.2026
- Vorberatung im BVUA (erledigt)07.07.2026
- Beratung im Gemeinderat (erledigt)23.07.2026
- Beschluss über Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und öffentliche Auslegung, Sitzungstermin 23.07.2026 warals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beschleunigtes Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch einmonatige öffentliche Auslegung des Entwurfs.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Oferdingen verfügt bislang über keine Gemeinschaftsschuppenanlage. Die Standortsuche war wegen fehlender Flächen und naturschutzfachlicher sowie sonstiger Ausschlusskriterien schwierig.
Der rund 0,43 ha große Standort am südlichen Ende der Achalmsteige umfasst die Flurstücke 1479, 1480 und 1481 der Gemarkung Oferdingen. Eine zu gründende GbR möchte städtische Parzellen nutzen und sämtliche Planungs- und sonstigen Kosten übernehmen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans sollte eingeleitet und die öffentliche Auslegung sowie Behördenbeteiligung beschlossen werden.
Noch offen
- Ein Beschlussergebnis zu Einleitung und öffentlicher Auslegung ist nicht genannt.
- Bei der Baugenehmigung ist ein Überflutungsnachweis auch für Grundstücke unter 800 m² zu führen, für ein extremes Starkregenereignis sind Überflutungen und Risiken darzustellen.
- Zisternen werden über die festgesetzte Retentionsmulde hinaus empfohlen.
- Ingenieurtechnische Planungen und gegebenenfalls Fachgutachten stehen noch aus.
Ort der Leistung
Reutlingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Reutlingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Eine zu gründende GbR übernimmt sämtliche Planungs- und sonstigen Kosten. Kosten für ingenieurtechnische Planungen und gegebenenfalls Fachgutachten werden von den Betreibern der Anlage übernommen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.