Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Geschwindigkeitsmessanlage
- Beschaffung und Installation einer VITRONIC-Geschwindigkeitsmessanlage als Ersatz. Die Anlage kann drei Fahrspuren gleichzeitig überwachen.
- Fundament
- Das Fundament der Geschwindigkeitsmessanlage wird ausgetauscht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage erstellt (erledigt)22.10.2026
- Austausch der Anlage erforderlichals Nächstes2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Geschwindigkeitsmessanlage in der Reutlinger Straße ist defekt. Das Betriebsprogramm ES 3.0 wird ab 2027 nicht mehr betrieben, eine Reparatur ist unwirtschaftlich.
Der Austausch ist bereits 2026 erforderlich, um die Geschwindigkeitsüberwachung sicherzustellen. Die Vorlage schlägt vor, dafür bereits bereitgestellte Haushaltsmittel für die Maßnahme in der Mühlstraße zu verwenden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, beim PSP-Element 7.122104.1002.01 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 108.350,69 Euro zu bewilligen und dafür die für die Maßnahme in der Mühlstraße bereitgestellten Haushaltsmittel zu verwenden.
Noch offen
- Beschlussergebnis zur Vorlage steht nicht fest.
- Für die Maßnahme in der Mühlstraße sind noch rechtliche und technische Fragen zu klären, ihre Umsetzung erfolgt 2026 nicht.
- Als Alternative nennt die Vorlage, die Anlage in der Reutlinger Straße dieses Jahr nicht mehr auszutauschen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Austausch der Geschwindigkeitsmessanlage | 99.723 € |
|---|---|
| Austausch des Fundaments | 8.628 € |
| Gesamtkosten | 108.351 € |
- Finanzierung
- Die erforderlichen Mittel in Höhe von 108.350,69 Euro sollen aus den für 2026 veranschlagten und genehmigten 200.000 Euro für die Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlage in der Mühlstraße gedeckt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.